Bürgerschaftswahl in Hamburg: Verfassungsausschuss uneins über Termin
Kann die Bürgerschaftswahl um eine Woche vorgezogen werden, damit die Hamburg-Wahl am gleichen Tag ist wie die Bundestagswahl? Darüber hat am Donnerstag der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft beraten. Auf einen gemeinsamen Nenner sind die Abgeordneten allerdings nicht gekommen.
Landeswahlleiter Oliver Rudolf hat Bedenken. Er sagt: Es brauche schon sehr wichtige Gründe, um die Bürgerschaftswahl vorzuziehen. Denn es gelte das Gebot des Vertrauensschutzes. Die Parteien und Wählervereinigungen hätten sich auf den 2. März eingestellt - mit diesem Datum sind bestimmte Fristen verbunden. Zum Beispiel für das Aufstellen der Kandidatinnen und Kandidaten. Diese Fristen müssten rückwirkend von der Bürgerschaft verändert werden, das sei mit viel Aufwand und viel Rechtsunsicherheit verbunden, so der Landeswahlleiter.
SPD und Grüne äußern Bedenken
SPD und Grüne hatten bereits vor der Sitzung des Verfassungsausschusses Bedenken, die Bürgerschaftswahl vorzuziehen. Und an diesen Bedenken hat sich auch nach der Sitzung wenig geändert.
CDU und Linke für Vorverlegung
Das gilt umgekehrt aber auch für CDU und Linke. Sie wischen die Bedenken an einem vorgezogenen Wahltermin nicht komplett beiseite, halten das rechtliche Risiko aber für überschaubar. Auch die Hamburger FDP hatte sich wiederholt für einen vorgezogenen Wahltermin ausgesprochen.
SPD berät am Freitag erneut zu Wahltermin
Damit zeichnet sich ab, dass es keine überparteiliche Mehrheit in der Bürgerschaft mehr gibt, was den Wahltermin angeht. Die SPD-Fraktion will am Freitag auf einer Sitzung noch einmal beraten - es gilt aber als unwahrscheinlich, dass sie sich noch für einen gemeinsamen Wahltermin von Bundestags- und Bürgerschaftswahl am 23. Februar stark macht.