Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Hamburg zählen Stimmen aus. © picture alliance / dpa Foto: Georg Wendt
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Hamburg zählen Stimmen aus. © picture alliance / dpa Foto: Georg Wendt
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AUDIO: Wahlhelfer in Hamburg gesucht (1 Min)

Hamburg sucht Tausende Wahlhelfer für Doppelwahl

Stand: 19.11.2024 10:37 Uhr

In Hamburg werden Tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Bundestagswahl statt, einen Sonntag später, am 2. März, die Bürgerschaftswahl. Dafür braucht die Stadt jeweils rund 15.000 Helferinnen und Helfer.

Findet Hamburg genug Freiwillige für die Doppelwahl? Diese Sorge treibt Landeswahlleiter Oliver Rudolf um. Zwar kann er auf Tausende bewährte Wahlvorstände zurückgreifen. Aber unklar ist, wie viele sich bei beiden Wahlen engagieren. Denn allein die Auszählung der Bürgerschaftswahl dauert zwei Tage, weil jeder Wahlberechtigte gleich zehn Kreuze machen kann. Am Sonntag ermitteln die Helferinnen und Helfer nur die Zahl der Parteiensitze der Bürgerschaft. Am Montag wird ausgezählt, wer mit den Personenstimmen gewonnen hat.

Schulung und Aufwandsentschädigung

Der Landeswahlleiter sagt: "Es ist so, dass wir uns freuen würden, wenn diejenigen, die jetzt schon bekundet haben, bei der Bürgerschaftswahl Wahlhelfer zu sein, dann auch bei der Bundestagswahl im Wahlvorstand tätig sein würden." Interessierte können sich bei den Bezirksämtern melden. Diese führen dann auch Schulungen für die Wahlvorstände und ihre Stellvertretungen durch. Für Sonntage gibt es eine Aufwandsentschädigung zwischen 35 und 65 Euro, für den Montag von 100 bis 120 Euro. Übrigens bilden auch Fortbildungsstätten wie das Haus Rissen Erstwahlhelferinnen und Erstwahlhelfer aus.

Nur wenige Voraussetzungen erforderlich

Für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft können alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, Wahlhelfende werden. Sie müssen zudem seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten zu dem wichtigen Ehrenamt gibt es auf der Internetseite www.hamburg.de/wahlhelfende.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 19.11.2024 | 08:00 Uhr

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