Brasilianer in Hamburg ermordet: Erneut lebenslange Haft
Für den Mord an einem jungen Brasilianer im Jahr 2019 hat das Hamburger Landgericht einen 48-Jährigen erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch wenn die Leiche des 28-Jährigen schon verwest gewesen sei, habe der Tatablauf rekonstruiert werden können, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. Der Angeklagte habe den 28-Jährigen in seiner Wohnung im Hamburger Stadtteil Neustadt mit Drogen betäubt und ihn zum Sex zwingen wollen. Als dieser plötzlich geschrien habe, habe er ihn ermordet - und zwar habe er ihn mit einem Bettbezug erstickt. "Die Tötung erfolgte, um die Entdeckung seiner Tat zu verhindern", sagte die Richterin. Die Leiche habe der Angeklagte dann monatelang in seinem Gästezimmer versteckt.
BGH hatte erstes Urteil aufgehoben
Der Angeklagte war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung wegen Mordes jedoch auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer. Der BGH hatte argumentiert, dass aufgrund der starken Verwesung der Leiche nicht mehr genau geklärt werden konnte, welche Handlung des Täters den Tod des 28-Jährigen herbeigeführt hatte. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch eine Handlung des Täters ohne vorliegendes Mordmerkmal zum Tod des 28-Jährigen geführt haben könnte, scheide eine Verurteilung wegen Mordes aus. Nach der BGH-Entscheidung stand eine mildere Strafe im Raum. Der neue Prozess begann im Januar dieses Jahres.
Brasilianer wurde mit Plakaten gesucht
Der Brasilianer hatte seit 2016 in Deutschland gelebt und bei einem IT-Dienstleister gearbeitet. Mehrere Menschen hatten den Mann Ende September 2019 als vermisst gemeldet und ihn mit Plakaten gesucht. Auch die Polizei hatte Ende 2019 öffentlich mit einem Foto nach dem Vermissten gefahndet.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte bereits 2018 bei einer Party einem Bekannten ein Getränk mit K.o.-Tropfen gegeben, den Bewusstlosen vergewaltigt und davon Fotos und Videos gemacht.