Bezahlkarte: Hamburg will gegen Gerichtsentscheid vorgehen
Für die Bezahlkarte für Geflüchtete gilt eine Grenze für die Bargeldausgabe von 50 Euro. Dagegen hatte eine schwangere Asylbewerberin in Hamburg erfolgreich geklagt. Die Hamburger Innenbehörde hat nun angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Sollte das Landessozialgericht - das der schwangeren Asylbewerberin Ende Juli recht gegeben hatte - die Beschwerde der Behörde zurückweisen, könnte das einen massiven Verwaltungsaufwand bedeuten. Denn dann müsste die Innenbehörde bei jedem Einzelfall prüfen, ob die Lebensumstände die Bargeldgrenze von 50 Euro zulassen. Zumindest so lange, bis die Sache im Hauptsache-Verfahren endgültig entschieden ist. Und das kann in Anbetracht des Arbeitsaufkommens bei den Gerichten dauern.
Sozialgericht: Klägerin sollte mehr Bargeld abheben können
Das Sozialgericht hatte der Klägerin im Eilverfahren nur deshalb Recht gegeben, weil sie schwanger ist und bereits ein kleines Kind hat. Ihr steht deshalb mehr Geld zu als anderen Geflüchteten, das ihr auf ihre Bezahlkarte gebucht wird - in dem Falle solle dann auch mehr Geld in bar abgehoben werden können, hatte das Sozialgericht geurteilt. Die Klage eines anderen Geflüchteten hingegen wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen. Ihm würden durch die Bargeldgrenze keine Nachteile entstehen, so die Entscheidung.
Mehr als 2.000 Bezahlkarten ausgegeben
Das Amt für Migration hat bisher mehr als 2.000 Bezahlkarten an Asylbewerber und -bewerberinnen ausgegeben. Mit der Bargeldgrenze soll verhindert werden, dass Geld ins Ausland geschickt wird - unter anderem an potenzielle Schleuser. Hamburg hatte die Bezahlkarte als erstes Bundesland eingeführt.