Außengastronomie: Lockerungen im Bezirk Hamburg-Mitte
Restaurants und Cafés im Bezirk Hamburg-Mitte dürfen in Teilen in der City jetzt auch im Winter ihre Terrassen öffnen. Damit will der Bezirk Vorbild sein für die ganze Stadt. Der Blick auf die einzelnen Bezirke zeigt vor allem Eines: Es gibt in Hamburg viele verschiedene Regeln bei der Außengastronomie.
Raj Singh betreibt ein italienisches Restaurant in der Hamburger Innenstadt nahe der Spitalerstraße. Und er hat gut zu tun. Die warmen Temperaturen locken auch im Frühherbst noch viele Menschen auf die Terrasse seines Restaurants in der Fußgängerzone. Dort ist Platz für 80 Gäste. Dass er die Terrasse jetzt auch im Winter öffnen darf, ist für ihn eine Erleichterung: "Wir haben wirklich viele Gäste die nur auf einen Cappuccino mal kurz anhalten wollen und das bringt natürlich mehr Umsatz in die Kasse."
Gemeinsamer Beschluss von CDU, SPD und FDP
Es ist eine Ausnahme, die die Koalition aus CDU, SPD und FDP im Bezirk Hamburg-Mitte beschlossen hat. Normalerweise müssen die Sommerterrassen dort Ende Oktober schließen. Wo es aber wenig Anwohnende gibt, sind die Terrassen nun bis Ende Februar erlaubt. Unter anderem rund ums Rathaus und die Europapassage, am Jungfernstieg, nahe dem Hauptbahnhof oder in der Spitalerstraße. Timo Fischer, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bezirk Hamburg-Mitte sagt dazu: "Wir glauben, dass Gastro ein echter Motor für die Belebung unserer Straßen und Plätze ist und auch elementar wichtig für eine lebendige Innenstadt."
Restaurantbetreiber Singh hat durch die beschlossene Lockerung mehr Spielraum gewonnen: "Wir können mehr Personal beschäftigen. Wir Gastronomen haben immer das Problem: Was mache ich mit meinen Mitarbeitern, wenn die Terrasse schließt? Und dieses Jahr, wenn die Terrasse bleibt, muss ich da gar nicht viel planen."
Gaststättenverband fordert einheitliche Regeln für Hamburg
Gaststätten, Restaurants, Kneipen und Cafés in Hamburg kämpfen mit Inflation, Energiekosten und gestiegenen Löhnen. Große Sorgen macht vielen Betrieben die geplante Mehrwertsteuererhöhung von 7 Prozent zurück auf die üblichen 19 Prozent. Die Winteröffnung der Terrassen wären eine Hilfe, meint Jens Stacklies vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, aber: "Es ist immer so schwierig, von Bezirk zu Bezirk alles so individuell zu entscheiden. Ich würde mir so einen großen Wurf wünschen. Dass man mal sagt, gebt das frei, man kann das entscheiden und der Gastronom kann mit dem Bezirksamt sagen, ja ich möchte gerne die Terrasse nutzen in meinem Stadtteil in meinem Bezirk."
Unterschiedliche Regeln für Außengastronomie in Bezirken
Es gelten verschiedene Regeln in den Bezirken. In Wandsbek, Harburg und Bergedorf sind die Terrassen das ganze Jahr über erlaubt. In Hamburg-Nord dagegen nur im Sommer. Eimsbüttel erlaubt Außengastronomie im Winter in Einzelfällen. Und in Altona dürfen sogar Parkbuchten noch bis mindestens Ende des Jahres genutzt werden. Schwer zu vermitteln, findet auch die Koalition im Bezirk Hamburg-Mitte. FDP-Politiker Fischer: "Wenn ein Gastronom sieht, dass der Laden zwei Häuser weiter, dass dem viel mehr erlaubt wird, weil da eine Bezirksgrenze durch die Straße läuft, kann man dem oder ihr das nur sehr schwer erklären. Und deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass wir da eine städtische Lösung brauchen."
Die würde auch Raj Singh begrüßen. Er freut sich, dass er seinen Gästen wenigstens in diesem Winter auch draußen einen Platz anbieten kann.