100-Jährige mit Beil getötet: Sieben Jahre Haft für Enkel
Im Prozess um einen tödlichen Angriff mit einem Beil auf eine 100-Jährige hat das Landgericht Hamburg den Enkel der Frau zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag.
Im Frühjahr 2023 lebte die 100-Jährige noch in ihrer Wohnung in der Ernst-Horn-Straße im Hamburger Stadtteil Stellingen. Vormittags kam der Pflegedienst, mittags übernahm auf eigenen Wunsch hin der Enkel die Betreuung. Er bekam so einen Teil des Pflegegeldes.
Attacke auf 100-Jährige mit Beil
In der Nacht zum 6. März kam es dann zu dem Verbrechen. Mit einem Beil in der Hand trat der Enkel nach Überzeugung des Gerichts an die im Rollstuhl sitzende Frau heran. Er habe mit dem Beil mindestens 16 Mal auf ihren Kopf und Hals geschlagen. Der 37-Jährige wählte nach Angaben der Polizei an dem Tatmorgen selbst den Notruf und erklärte, er habe seine Großmutter getötet.
Angeklagter vermindert schuldfähig?
Der Angeklagte hörte sich das Urteil ohne sichtbare Regung an. Er sei aufgrund einer schizotypen Störung krank, sagte die Vorsitzende Richterin. "Ihm mangelt es an der Fähigkeit, Mitleid zu empfinden." Eine verminderte Schuldfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es. Der Mann sei mit der Pflege der dementen, hilfsbedürftigen Frau überfordert gewesen.
Verzicht auf letztes Wort
Das Gericht blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für angemessen hielt. Die Verteidigerin hielt auf Wunsch ihres Mandanten kein Plädoyer. Zuvor hatte sie einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Plädoyers gestellt, der aber abgelehnt wurde. Der Angeklagte wollte beim sogenannten letzten Wort nichts mehr sagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.