In der Bundesrepublik der 50er- und 60er-Jahre geht das Gespenst einer kommunistischen Bedrohung aus dem In- und Ausland um. Oberster Gespensterjäger ist Bundeskanzler Konrad Adenauer. Seine Regierung bezieht mit Westbindung und Remilitarisierung deutliche Position im Kalten Krieg an der deutsch-deutschen Grenze.
Der 1. Akt war 1950 der "Erlass gegen Verfassungsfeinde", faktisch ein Berufsverbot für Kommunisten. Es ist der Auftakt zu vielen weiteren juristischen Maßnahmen, die 1956 im Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands durch das Bundesverfassungsgericht gipfeln.
Bis 1968 folgte eine regelrechte Hexenjagd mit über 125.000 staatsanwaltlichen Ermittlungen und tausenden Verurteilungen. Verfolgt wurden nicht nur Kommunisten, sondern auch Sympathisanten und Gegner einer Remilitarisierung.
Die KPD war nach dem Verbot faktisch tot - die Bundesrepublik lebt seither mit einem Riss in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit.