Kapitäne deutscher Fischtrawler zu Geldstrafen verurteilt
Die Fangschiffe operieren aus Spanien, fahren aber unter deutscher Flagge. Panorama 3 hatte im vergangenen Jahr über die Schiffe berichtet, die zwar die deutschen Fangquoten nutzen, aber etwa den deutschen Mindestlohn nicht umsetzen.
Ein Strafgericht im irischen Cork hat im November gegen die Kapitäne von zwei deutschen Fischereischiffen Geldstrafen verhängt, weil Fischereiregeln nicht eingehalten wurden. Nach Angaben der irischen Fischereiaufsichtsbehörde (SFPA) geht es dabei um die Fischereischiffe "Ortegal Tres" und "Pesorsa Dos".
Der Kapitän der "Ortegal Tres" wurde zu einer Geldstrafe von 37.500 Euro verurteilt, der Kapitän der "Pesorsa Dos" muss sogar 115.000 Euro zahlen. Beide hatten unter anderem die Netze ihrer Schiffe länger als zulässig im Wasser gelassen. Laut einem Gerichtssprecher wurde bislang keine Revision gegen die Urteile eingelegt.
Schiffe von der irischen Marine festgesetzt
Beide haben den Heimathafen Hamburg, gehören deutschen Firmen, die wiederum von Spaniern kontrolliert werden. Die beiden Schiffe werden vom spanischen La Coruña aus betrieben, fahren aber unter deutscher Flagge, um die deutsche Fangquoten nutzen zu können.
In "Panorama 3" wurde im vergangenen Jahr ausführlich über die beiden Schiffe berichtet. Beide waren wegen der auf See festgestellten Verstöße gegen die Fischereiregeln im Januar 2023 von der irischen Marine im Atlantik vor Irland festgesetzt und in den Hafen von Castletownbere eskortiert worden. Bei den Kontrollen kamen auch Details zu den Beschäftigungsverhältnissen der Crews zum Vorschein. Die Besatzung der Schiffe stammte zum großen Teil aus Indonesien. Crew-Mitglieder berichteten von harten Arbeitsbedingungen an Bord.
Mannschaft nach eigenen Angaben ausgebeutet
Auf der "Ortegal Tres" arbeiteten nach Recherchen von "Panorama 3" die asiatischen Fischer offenbar für nur rund 800 Euro pro Monat. Gearbeitet wurde nach Darstellung der Arbeiter in Schichten von 12 Stunden Arbeit und sechs Stunden Pause, ohne freien Tag in der Woche. Der deutsche Mindestlohn findet allerdings auf den Fischereischiffen keine Anwendung, da sie außerhalb der 12-Meilenzone operieren. Die Eigentümer des Schiffs hatten damals Fragen unbeantwortet gelassen.
Auf der "Pesorsa Dos" tauchten unterschiedliche Verträge pro Crew-Mitglied auf. Zuständig für die Kontrolle war die Hamburger Behörde "Dienststelle Schiffssicherheit", deren Mitarbeiter konnten allerdings kein eindeutiges Fehlverhalten nachweisen.
Seit der Berichterstattung im vergangenen Jahr hat sich laut Angaben der "Dienststelle Schiffssicherheit" bislang keine Änderung in Rechtslage ergeben. Vor der Kamera von "Panorama 3" hatten Bundestagsabgeordnete damals noch Regeländerungen verlangt, um ausländische Fischer auf deutschen Fischereischiffen besser schützen zu können. Dazu ist es bislang nicht gekommen.