Jobcenter übernehmen oft zu wenig Wohnkosten
"Ich stehe vor der Obdachlosigkeit", erzählt Monika Nitzschke unter Tränen. Seit sieben Jahren wohnt die Hartz-IV-Empfängerin in ihrer Göttinger Wohnung. Aber: Sie muss raus, weil sie eine Mieterhöhung nicht zahlen konnte und Mietschulden anhäufte. Jetzt droht ihr die Räumung. "Ich hätte nicht gedacht, dass ich mal ganz unten ankomme", so die 56-Jährige.
Der Staat zahlt der Hartz-IV-Empfängern die Wohnkosten. Allerdings werden nur "angemessene" Kosten übernommen - so steht es im Sozialgesetzbuch. Was aber unter "angemessen" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber im Bund nicht näher bestimmt. Die Mietkosten schwanken von Region zu Region stark. Deshalb müssen die Landkreise beziehungsweise Jobcenter bestimmen, wie viel Wohnkosten sie für "angemessen" halten. Es steht der Verdacht im Raum, dass einige diese Möglichkeit nutzen, um die "angemessenen" Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger niedrig zu halten.
"Es gibt die Wohnungen zu diesem Preis nicht"
Aus Sicht vieler Leistungsbezieher haben die zulässigen Angemessenheitsgrenzen mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt oft wenig zu tun. In Göttingen würde Nitzschke aktuell vom Landkreis 453 Euro für die Kaltmiete pro Monat bekommen. Doch in den Wohnungsbörsen findet sie kaum etwas zu diesem Preis. Und bei den wenigen Wohnungen, die es gibt, habe sie keine Chance. "Wir wollen keine Hartz IV-Empfänger", habe ihr ein Vermieter geantwortet.
"Es gibt einfach die Wohnungen zu diesem Preis nicht", sagt Sven Adam, Nitzschkes Anwalt. Der Wohnungsmarkt in der Uni-Stadt Göttingen sei angespannt und vor allem im Bereich niedriger Mieten umkämpft.
Private Gutachter berechnen Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger
Sven Adam vertritt viele Hartz-IV-Empfänger, die mit den Wohnkosten nicht hinkommen. "Wir haben hunderte Fälle", so der Sozialanwalt. Für ihn sind die Angemessenheitsgrenzen, die der Landkreis Göttingen anlegt, viel zu niedrig.
Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen liefern private Firmen, die im Auftrag der Landkreise und Jobcenter sogenannte "schlüssige Konzepte" erstellen und berechnen, wie viel eine Wohnung für einen Hartz-IV-Empfänger kosten darf. "Da hat sich ein regelrechter Markt entwickelt, auf dem private Institute Gutachten anbieten", erzählt Rechtsanwalt Adam. Er fügt an: "Niemand beißt die Hand, die einen füttert. Dann werden die Zahlen nicht so sein, dass sie zum Schaden des Auftraggebers sind", sagt Adam.
Landkreis Göttingen wendet rechtwidrige Richtlinien an
Die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger sind in vielen deutschen Landkreisen zur Streitfrage geworden. Etliche Fälle landen vor Gericht. "Bei uns hier im Landkreis häufen sich solche Fälle, weil die Richtlinie zu den Unterkunftskosten rechtswidrig ist und dennoch vom Jobcenter angewendet wird", berichtet Katharina Appelt-Krüger, Fachanwältin für Sozialrecht aus Greifswald. In Bremen hat das Sozialgericht die Hartz-IV-Mietsätze für rechtswidrig befunden. Und auch im Landkreis Göttingen haben die Sozialgerichte immer wieder festgestellt, dass die Berechnungen in den Göttinger Gutachten tatsächlich falsch sind. "Dieses Gutachten ist mit grundlegenden Mängeln behaftet", heißt es etwa in einem Urteil vom Sozialgericht Hildesheim. Die privaten Gutachten wurden vor Gericht immer wieder für rechtswidrig befunden. Trotzdem hält der Landkreis Göttingen an ihnen fest. Der Vorwurf: der Landkreis zahlt weiter die niedrigen Beträge, um Geld im kommunalen Haushalt zu sparen.
Landkreise fordern Lösung vom Bund
Marcel Riethig weist das klar zurück. Der Sozialdezernent des Landkreises Göttingen glaubt, dass die privaten Firmen "absolut seriös vorgehen". Vor anderen Sozialgerichten, etwa in Thüringen, hätten die Berechnungen der Gutachter Bestand gehabt. Riethig sieht das Problem darin, dass der Bundesgesetzgeber nicht klar geregelt hat, wie die Kosten für die Unterkunft zu berechnen sind. Momentan seien im Landkreis Göttingen 1.500 Klagen anhängig, deutschlandweit seien es hunderttausende. Riethig nennt das ein "Sozialrichter-Beschäftigungsprogramm". Auch der Deutsche Landkreistag fordert deshalb klarere Vorgaben vom Bund. Doch das zuständige Arbeitsministerium plant kein neues Gesetz. Auf Panorama 3-Anfrage heißt es, eine Arbeitsgruppe der Bundesländer prüfe gerade, ob Änderungen nötig seien.
Monika Nitzschke kann nachts nicht mehr schlafen. Ihre Mietschulden kann sie nicht zahlen, eine billigere Wohnung findet sie nicht. Sie klagt zwar gegen die Mietkostenberechnung des Jobcenters und hat gute Aussichten auf Erfolg. Aber bis es zu einem Urteil kommt, könnte sie schon auf der Straße stehen. Sie zählt nur noch die Tage, bis der Gerichtsvollzieher das Schloss an ihrer Wohnung austauscht. "Ich habe keine Hoffnung mehr, dass ich in diesen drei Wochen, die mir noch zur Verfügung stehen, irgendwie noch eine Wohnung kriege."