Stand: 16.12.2014 15:53 Uhr

Endlosstreit um MDK-Gutachten

von Jan Körner

Thomas Rödel aus Waren an der Müritz ist auf Hilfe angewiesen, denn vor zwei Jahren mussten seine Unterschenkel abgenommen werden. Eine schwere Diabetes machte den Eingriff unumgänglich. Hinzu kommt noch, dass er dreimal in der Woche zur Dialyse muss und dafür mit einem offenen Katheder lebt.

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Kein erhöhter Pflegebedarf?

Ohne die Fürsorge seiner Tochter könnte er den Alltag daher nicht bewältigen. Sie pflegt ihn, wäscht ihn, hilft beim Aufstehen, zu Bett gehen und bei den Toilettengängen. Eigentlich steht Menschen mit solchen Einschränkungen eine Pflegeunterstützung zu.

Auch Thomas Rödel wurde ein Jahr lang Pflegestufe 1 bewilligt. Doch nach einem Jahr schickt die Krankenkasse erneut einen Gutachter vom Medizinischen Dienst (MDK), der die Pflegebedürftigkeit prüfen soll.  Der kommt zu einem anderen Befund. Das Ergebnis des Gutachtens: Der 53jährige habe keinen erhöhten Pflegebedarf.

Ein fehlerhaftes Gutachten?

Rödel legt Widerspruch gegen das Gutachten ein. Denn er findet in dem Schriftstück Ungenauigkeiten im Bezug auf die Pflegeminuten. So steht darin, er benötige nur drei Mal in der Woche Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, statt täglich. Der MDK erklärt, Thomas Rödel selbst habe dem Gutachter geschildert, er benötige nur an den drei Tagen in der Woche Unterstützung, an denen er zur Dialyse ginge. Thomas Rödel selbst bestreitet das.

Der Gutachter hatte eine Stunde Zeit Thomas Rödel zu beurteilen. Möglicherweise zu wenig, um präzise zu sein und Fehler zu vermeiden? Fest steht, die Anzahl der Pflegegutachten ist in Norddeutschland stark angestiegen. Von 286.000 im Jahr 2009 auf 345.000 im vergangenen Jahr. Das ist ein Plus von 20 Prozent. Der Druck auf die einzelnen Gutachter wächst.  Der MDK hält dies für leistbar.

Ein Verfahren kann Jahre dauern

Nachdem der Widerspruch nichts bewirkt, sucht sich der Rollstuhlfahrer Hilfe bei einem Anwalt. Im Juni 2014 reicht Marjo Hoeveler für ihn Klage gegen die Krankenkasse am Sozialgericht in Neubrandenburg ein. Da lebt Rödel schon fast ein halbes Jahr ohne Pflegestufe.

Bis heute hat sich für Thomas Rödel nichts bewegt. Im Gegenteil - die Lage für ihn wird immer schwieriger. Rödels Tochter hat jetzt nämlich weniger Zeit, da sie mittlerweile selbst eine eigene Familie hat, die sie versorgen muss. Anwalt Thomas Hoeveler weiß aus Erfahrung, wie langwierig solche Verfahren sein können: "Prinzipiell ist es so, dass für jeden Einzelnen der beim Sozialgericht vorstellig wird, das Verfahren sehr lange dauert. Es gibt auch Verfahren, das sagt mir meine Erfahrung, die gehen zwei, drei und vier Jahre."

Ein neues Gutachten ist nur der Anfang

Thomas Hoeveler geht zwar nicht davon aus, dass es im Fall von Thomas Rödel so lange dauert, doch es ist völlig ungewiss, wann das Sozialgericht eine Entscheidung trifft. Das Gericht hat immerhin mittlerweile einen unabhängigen Gutachter beauftragt  - doch wenn der sein Gutachten erstellt hat, ist dies nicht der Schlusspunkt des Gerichtsprozesses. Es ist der Auftakt. Es kann also noch lange dauern, bis Thomas Rödel die Hilfe bekommt, die er braucht.

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Ein Pfleger füttert eine alte Frau. © picture-alliance / dpa Foto: Patrick Pleul

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 16.12.2014 | 21:15 Uhr

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