Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen
Als Warburg die Geschäfte gemacht hat, war gar nicht klar, ob die Geschäfte illegal waren. Stimmt das?
Nein, zuletzt hat der Richter im Cum-Ex-Prozess am Landgericht Bonn klargestellt, dass es nie eine Gesetzeslücke gab und diese Art der Geschäfte immer illegal waren. Zu diesem Ergebnis kamen auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags und mehrere Finanzgerichte. Ein höchstrichterliches Urteil dazu steht aber noch aus. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz vertritt öffentlich die Meinung, dass diese Geschäfte schon immer illegal waren. Er sagte dazu in einer Sitzung des Finanzausschuss im März 2020: Er könne sich nicht vorstellen, wie zu irgendeiner Zeit irgendjemand, der diese Geschäfte verstanden und mit ihnen zu tun gehabt habe, tatsächlich annehmen konnte, dass er etwas Legales tue. Die Strafbarkeit habe diesen Geschäften auf der Stirn gestanden.
- Teil 1: Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen
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- Teil 8: Ist es ungerecht, das gesamte Steuergeld von Warburg zurückzuholen, obwohl die Cum-Ex-Gewinne zwischen den Geschäftspartnern aufgeteilt wurden?
- Teil 9: Als Warburg die Geschäfte gemacht hat, war gar nicht klar, ob die Geschäfte illegal waren. Stimmt das?
- Teil 10: War es für das Finanzamt 2016 wegen einer möglichen Klage von Warburg juristisch zu gefährlich, das Geld zurückzufordern?
- Teil 11: Bei Cum-Ex-Geschäften war es 2016 für die Behörden extrem schwer zu beweisen, dass die zurückerstattete Steuer nicht vorher doch bezahlt wurde. Stimmt das?
- Teil 12: Die Hamburger Finanzämter agieren unabhängig. Politische Einflussnahme kann es daher nicht gegeben haben. Stimmt das?