Bremer BAMF-Affäre: Gericht stutzt Anklage zurecht

Stand: 17.12.2020 06:00 Uhr

Nachdem das Landgericht Bremen die Anklage in der sogenannten Bremer BAMF-Affäre zum Großteil abgewiesen hat, zeigt nun der entsprechende Beschluss der Strafkammer: Die Richter widersprechen der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ungewöhnlich detailliert und deutlich.

von Christine Adelhardt, Stefan Buchen und Stella Peters

Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte die ehemalige Leiterin der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen sowie zwei Anwälte beschuldigt, Flüchtlingen zu Unrecht Asyl gewährt zu haben. Im November war die Anklage vom Bremer Landgericht zum ganz überwiegenden Teil nicht zugelassen worden. Reporter*innen des NDR konnten den Beschluss der zuständigen Strafkammer nun einsehen.

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Bemerkenswert an dem über 60-seitigen Dokument ist nicht nur, dass es die Anklage in der Bremer BAMF-Affäre größtenteils abweist, sondern auch, in welcher Detailliertheit und Deutlichkeit das geschieht. Den Richtern erscheinen manche Annahmen der Staatsanwaltschaft demnach "gänzlich fernliegend". Andere Vorwürfe hält die Strafkammer für "von vornherein denklogisch ausgeschlossen." Viele der vorgeworfenen Taten in der Anklage seien "strafrechtlich nicht relevant".

Gericht und Staatsanwaltschaft haben gegenteilige Rechtsauffassungen

An vielen Stellen wird deutlich: Die Richter vertreten eine grundlegend andere und in Teilen sogar gegenteilige Rechtsauffassung als die Bremer Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf, die Angeklagten hätten kriminell darauf hingewirkt, dass sich Ausländer unerlaubt in Deutschland aufhalten können, sieht das Landgericht völlig anders. Durch die Arbeit der Angeklagten sei genau das Gegenteil erreicht worden, argumentieren die Richter: Der Aufenthalt von Ausländern sei dem Gesetz entsprechend legalisiert worden.

"Berufstypische Handlungen" statt Straftaten

Anders als die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gehen die Richter in fast allen angeklagten Fällen davon aus, dass die Rechtsanwälte und auch die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle nicht kriminell handelten, sondern einfach ihren Job gemacht haben.

Für die Rechtsanwälte sei das Einreichen und die Rücknahme von Asylanträgen ein Teil ihrer Arbeit. Für die Amtsleiterin gelte das gleiche in Bezug auf Anhörungen und die Bearbeitung von Asylanträgen. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass die Beschuldigten dabei kriminell zusammenwirkten, überzeugte die Richter offenbar weitestgehend nicht.

Henning Sonnenberg, Verteidiger einer der angeklagten Anwälte © NDR/ARD Foto: Screenshot
Erleichtert über die Einordnung des Gerichts: Henning Sonnenberg, Verteidiger einer der angeklagten Anwälte.

Selbst wenn die Anwälte davon ausgegangen seien, dass die Anträge ihrer Mandanten in Bremen schneller und mit mehr "Wohlwollen" beschieden werden, könne man das nicht in "strafbares Handeln […] umdeuten", schreiben die Richter. Sie machen in ihrem Beschluss immer wieder deutlich, dass es zum Beruf des Rechtsanwalts gehöre, im Sinne seiner Mandanten zu agieren.

Der Verteidiger einer der angeklagten Anwälte, Henning Sonnenberg, zeigt sich erleichtert über diese Einordnung des Gerichts: "Es ging [in der Anklage; Anm. d. R.] darum, ein Exempel zu statuieren […] und diese stinknormale anwaltliche Tätigkeit zu kriminalisieren." Die Anklage war aus seiner Sicht ein "Angriff auf die freie Advokatur."

Anklage ist deutlich geschrumpft

Das Landgericht Bremen hatte sich mehr als ein Jahr Zeit genommen, um die Anklage zu prüfen.121 Straftaten wurden den drei Beschuldigten in der Anklage ursprünglich zur Last gelegt. Nach Überprüfung durch das Landgericht sind strafrechtliche Vorwürfe in lediglich 22 Fällen übrig geblieben. Gegen einen der Anwälte wurde die Anklage komplett verworfen. "Das kann man als absoluten Ausreißer bezeichnen", sagt Strafrechtprofessor Carsten Momsen von der Freien Universität Berlin. Üblicherweise werden Anklagen seiner Einschätzung nach in rund 90 Prozent der Fälle zugelassen.

Carsten Momsen, Strafrechtprofessor von der Freien Universität Berlin. © NDR/ARD Foto: Screenshot
Hält den Vorgang in Bremen für bemerkenswert: Strafrechtsprofessor Carsten Momsen.

Die Ermittler sehen in der überdeutlichen Zurückweisung großer Teile ihrer Anklage keine "Niederlage". Auf Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts verzichtet die Staatsanwaltschaft allerdings "mangels zureichender Erfolgsaussichten", wie sie auf Anfrage mitteilt. Das Landgericht wollte zu dem Beschluss auf Nachfrage keine Stellung nehmen.

Überhöhte Erwartungen an die Ermittler?

Strafrechtsprofessor Carsten Momsen hält den Vorgang in Bremen für bemerkenswert und erinnert noch einmal daran, mit welch hohen Erwartungen die Ermittlungen 2018 gestartet waren: Tausende Fälle von Asylmissbrauch hatten anfangs im Raum gestanden. In Bremen wurde daraufhin die größte Ermittlungsgruppe eingesetzt, die es dort jemals gab. "Das schafft natürlich psychologisch den Druck, auch erfolgreich zu sein" vermutet Momsen.

Das Landgericht, das die Vorgeschichte der sogenannten BAMF-Affäre natürlich sehr gut kenne, habe dann eben besonders kritisch geprüft: "Und dann gefunden, dass die Staatsanwaltschaft das Recht an der ein oder anderen Stelle so ausgelegt hat, dass es in die Anklage passt", urteilt der Strafrechtsexperte.

Auf Nachfrage weist die Staatsanwaltschaft diese Einschätzung zurück. Sie verfasst auf Grundlage des Beschlusses nun eine neue Anklage. Der Prozess soll im Frühjahr 2021 eröffnet werden.

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Der Panorama-Beitrag vom 17. Dezember 2020 als PDF-Dokument zum Download. Download (92 KB)

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 17.12.2020 | 21:45 Uhr

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