Zwölf Jahre Haft für Bottroper Krebsapotheker
Im Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen den Apotheker Peter Stadtmann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass in der Apotheke des 48-Jährigen aus Bottrop Infusionslösungen gestreckt, bei den Krankenkassen aber voll abgerechnet wurden. Vermutlich mehr als 4.000 Patienten sind dabei geschädigt worden. Gemeinsam mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv hatte Panorama bereits Mitte vergangenen Jahres über den Fall berichtet. Der Medikamentenskandal war von zwei Mitarbeitern des Apothekers aufgedeckt worden. In ausführlichen Interviews berichteten die beiden damals erstmals vor der Kamera, wie sie vorgegangen sind. Für ihre Enthüllungen wurden sie Ende 2017 mit dem Deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet.
Lebenslanges Berufsverbot
Im Urteil ist von mehr als 14.000 Medikamenten die Rede, die in ihrer Qualität "nicht unerheblich" gemindert waren. Die Richter verhängten außerdem ein lebenslanges Berufsverbot. Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert, seine Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich dreizehneinhalb Jahre Haft wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs. Sie war überzeugt, dass Peter Stadtmann jahrelang lebenswichtige Krebsmedikamente streckte, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.
Da der Angeklagte bei der Herstellung von Krebsmedikamenten die volle Wirkstoffdosis abgerechnet, aber nur eine geringere Dosis verwendet habe, habe sich Stadtmann auf Kosten von Menschen bereichert, die um ihr Leben bangten, sagte Staatsanwalt Rudolf Jakubowski: "Und das zur Fortsetzung seines luxuriösen Lebensstils - zum Beispiel zum Bau einer Villa mit Wasserrutsche." Seine Verteidiger zweifelten die Indizienkette insgesamt an und verlangten einen Freispruch.
Wieviele Patienten erhielten unterdosierte Medikamente?
Opfer und Hinterbliebene kritisierten, dass wichtige Fragen in dem Verfahren am Landgericht Essen offengeblieben seien. Vor allem konnte nicht geklärt werden, wie viele Patienten unterdosierte Medikamente bekamen. Anfänglich war die Staatsanwaltschaft von mehr als 1.000 betroffenen Patienten ausgegangen.
(dpa)