Urteil gegen Bottroper Krebsapotheker rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Apotheker Peter Stadtmann zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe bestätigt. Er habe Krebsmedikamente gestreckt und tausende Patienten geschädigt.
Im Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die zwölfjährige Haftstrafe gegen den Apotheker Peter Stadtmann bestätigt. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48 Jahre alten Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig. Seine Revision dagegen wurde als unbegründet abgewiesen. Die Richter stellten damals fest, dass in der Apotheke von Peter Stadtmann Infusionslösungen gestreckt, bei den Krankenkassen aber voll abgerechnet wurden. Vermutlich mehr als 4.000 Patienten sind dabei geschädigt worden. Gemeinsam mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv hatte Panorama bereits 2017 über den Fall berichtet. Der Medikamentenskandal war von zwei Mitarbeitern des Apothekers aufgedeckt worden. In ausführlichen Interviews berichteten die beiden damals erstmals vor der Kamera, wie sie vorgegangen sind. Für ihre Enthüllungen wurden sie Ende 2017 mit dem Deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet.
Lebenslanges Berufsverbot bleibt bestehen
Wegen mindestens 14.500 Fällen unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Landgericht zufolge streckte er die lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier. Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser "Wertersatzbetrag" sollte aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen werden. Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem "geringfügigen Teilerfolg": Die Revision werde "mit der Maßgabe als unbegründet verworfen", dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von "Taterträgen" in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.
Schmerzensgeldverfahren wurden unterbrochen
Peter S. hatte sich im Prozessverlauf nicht zu den Vorwürfen geäußert. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger aufgetreten. Zudem gibt es gegen Peter S. Schmerzensgeldforderungen. Ein für Juni 2019 angesetzter erster Prozesstermin - eine ehemalige Krebspatientin verlangte 15.000 Euro Schmerzensgeld - war allerdings aufgehoben worden. Grund: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den wegen Betrugs und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilten Mann. Alle Schmerzensgeldverfahren seien unterbrochen, hatte das Landgericht mitgeteilt. Die Betroffenen müssten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
(dpa)