"Lex Schlecker": Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit
Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ein Gesetz gegen den Missbrauch von Zeitarbeit beschlossen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine "Drehtür-Klausel" enthält, die verhindern soll, dass Beschäftigte entlassen und als Zeit- oder Leiharbeiter im selben Unternehmen oder einem Firmenableger zu schlechteren Bedingungen umgehend wieder eingestellt werden.
Panorama hatte im April 2009 als erstes über ein entsprechendes Vorgehen beim Drogerie-Discounter "Schlecker" berichtet, das dadurch in die Schlagzeilen geriet. Daher wird das Gesetz auch "Lex Schlecker" genannt. Das Unternehmen hat die Praxis im Zuge der Berichterstattung allerdings eingestellt und beschäftigt nach eigenen Angaben mittlerweile überhaupt keine Leiharbeiter mehr.
Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen
Nach Ansicht von Arbeitsministerin von der Leyen werden mit dem Gesetz Schlupflöcher gestopft, die bisher von einigen Firmen ausgenutzt wurden, "um Zeitarbeiter schlechter zu stellen". Mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 1. Mai wurde zugleich die Einführung eines Mindestlohnes für die Zeit- und Leiharbeit beschlossen. Die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze soll dann 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten betragen. Mit der Lohnuntergrenze werde verhindert, dass sich der deutsche Arbeitsmarkt bald "für ausländische Billiglöhne" öffne, so Ministerin von der Leyen.
Opposition hält Gesetz für wirkungslos
Kritiker wie die Opposition und die Gewerkschaften halten das Gesetz für unzureichend, um den Missbrauch in der Leiharbeit wirksam zu bekämpfen. So sprach SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil von einem "Placebo-Gesetz" und forderte erneut die Gleichbezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten. Auch die Grünen werten das Gesetz als "nahezu bedeutungslos für die Beschäftigten", die Linke sprach von "Murks".