Christen-Gewerkschaften: Zeitarbeitsfirmen müssen Milliarden nachzahlen
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen (CGZP) müssen hunderte mittelständische Zeitarbeitsfirmen nun für über fünf Jahre rückwirkend höhere Sozialbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Freitag mit. Die Tarifverträge der CGZP seien von Beginn an unwirksam gewesen.
Damit habe es keine Grundlage für niedrigere Löhne als bei der Stammbelegschaft gegeben. Dies gilt für bis zu 1400 Leiharbeitsfirmen, die bereits im Dezember von der Rentenversicherung vorsorglich angeschrieben worden waren. Ihnen setzte die Rentenversicherung nun eine Frist bis zum 31. Mai 2011 zur Nachentrichtung der Beiträge. Wer in "ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten" gerate, könne eine Stundung der Beitragsnachzahlungen beantragen. Tausenden von arbeitslos gewordenen Leiharbeitern winkt zudem mehr Arbeitslosengeld. Darauf hat am Freitag die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg hingewiesen. Mit einer Nachzahlung könnten Jobsucher rechnen, die nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) bezahlt worden seien.
Panorama hat seit 2007 immer wieder auf die Problematik der Christlichen Gewerkschaften hingewiesen. Schon 2009 warnte Panorama davor, dass bei einer evtl. Tarifunfähigkeit der christlichen Gewerkschaften zahlreichen Zeitarbeitsfirmen Nachzahlungen drohen.