Katz-und-Maus-Spiel der Polizei mit dem Rechtsstaat
Ein Kommentar von Andrej Reisin
Vorab: Ich bin kein Gipfel-Gegner. Von mir aus können und sollen die Staatschefs der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in Hamburg tagen. Es gibt genug globale Probleme, die diskutiert und gelöst werden müssen - unabhängig davon, ob ein solcher Gipfel wirklich dazu beitragen kann. Dass unter den G20 mit der Türkei, Russland, Saudi-Arabien und China auch Staaten sind, deren Verhältnis zu Demokratie und Menschenrechten gelinde gesagt äußerst fragwürdig ist, wird kaum jemand ernsthaftbestreiten. Ein Grund, nicht miteinander zu reden, ist das aber nicht.
Proteste unterbinden
Doch mittlerweile haben es die Verantwortlichen für diesen Gipfel in Hamburg und auf Bundesebene geschafft, dass selbst Wohlmeinende einigermaßen genervt und wütend sind. Und das liegt schlicht und ergreifend daran, dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass der erwartbare und legitime Protest zahlreicher Gruppen, die gegen den Gipfel oder einzelne Protagonisten wie den türkischen Staatschef Erdogan oder den US-Präsidenten Trump demonstrieren wollen, systematisch unterbunden werden soll - und zwar diesseits und jenseits der Verfassung.
Nicht nur, dass die Hamburger Polizei bereits eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die das Demonstrieren in weiten Teilen der Stadt während des Gipfels defacto unmöglich macht (Klagen dagegen sind anhängig), nein, seit Tagen geht sie bereits gegen mögliche Störer weitab vom Schuss vor. So wurde bereits am Sonntag der Aufbau eines Übernachtungscamps auf der Elbinsel Entenwerder verhindert, obwohl das Verwaltungsgericht zwischenzeitlich entschieden hatte, ein solches Camp zu erlauben. Die Polizei reagierte einfach mit einer neuen Verfügung, deren Rechtmäßigkeit dasselbe Verwaltungsgericht im Nachhinein bestätigte.
Möglicher Rechtsbruch bliebe folgenlos
Man kann dies als "juristisches Ping-Pong-Spiel" bezeichnen, man kann allerdings auch der Auffassung sein, dass damit ein solches Camp für die Dauer des Gipfels verhindert wird - und zwar egal, was die Gerichte dazu sagen. Wenn die Polizei einfach auf jeden anders lautenden Gerichtsbeschluss eine neue Verfügung erlässt, gegen die wieder geklagt werden muss, dann besteht für die Camper schlichtweg keine Chance jemals zeitnah zu ihrem Recht zu kommen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das polizeiliche Vorgehen rechtswidrig war, ist der Gipfel vorbei - und der Rechtsbruch folgenlos.
Wie soll man es in diesem Zusammenhang also verstehen, wenn Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeisprecher Timo Zill unisono erklären "Übernachtungscamps" werde es nicht geben? Spielt die Auffassung von Gerichten bei diesem Endgültigkeits-Diktum noch eine Rolle? Ist die Gewaltenteilung noch in Kraft? Die Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft zweifelt daran jedenfalls: „Die Gewaltenteilung wurde aufgehoben. Die Polizei hat das Gericht vor vollendete Tatsachen gestellt. Unter Druck der polizeilichen Maßnahmen konnte es gar nicht anders handeln, als die Verbotsverfügung zu bestätigen“, meint die Abgeordnete Christiane Schneider in der "Hamburger Morgenpost". Dort wird auch der Verfassungsrechtler Ulrich Karpen zitiert. Seiner Auffassung nach sind die Eingriffe der Polizei gegen ein Protestcamp „ohne Rechtsgrundlage durchgeführt worden“.
Polizei und Innenbehörde haben längst Fakten geschaffen
Der Journalist Sebastian Weiermann hat darauf hingewiesen, dass 2013 Flüchtlinge in Würzburg mit einem Camp protestierten, welches die Polizei verbot. Im Nachgang entschied Bayerische Verwaltungsgerichtshof zugunsten der Camper. Und bei einem Klimacamp im Rheinland 2014 musste die Polizei nach einem Gerichtsentscheid das Zelten und Übernachten ebenfalls zulassen. Es gibt daher berechtigte Zweifel, dass das generelle Hamburger Übernachtungszeltverbot in Karlsruhe besteht. Doch bis die Entscheidung darüber endgültig fällt, haben Polizei und Innenbehörde längst Fakten geschaffen. Was eigentlich ein Skandal ist, verhallt dann wieder ohne jedes Echo.
Die Polizei versucht laut einem Bericht der "tageszeitung" (taz) unterdessen Rechtsanwälte zu diskreditieren, die im Namen von Klägern gegen polizeiliche Verbote vorgehen. Der Verein Republikanischer Anwälte und Anwältinnen (RAV), in dem die Juristen Mitglieder seien, stehe demnach so weit links, dass sie ein "linksradikales Netzwerk mobilisieren, wenn sie die Möglichkeit bekämen zu demonstrieren". Das gehe aus einer Gefahrenprognose der Polizei hervor, die der "taz" in Auszügen vorliege.
Der Vorstandsvorsitzende des RAV, Dr. Peer Stolle, entgegnete empört, die Polizei stelle "grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats in Frage". Rechtsanwälte in "gute" und "gefährliche" zu sortieren, offenbare ein "fehlendes Verständnis von rechtsstaatlichen Grundsätzen". "Die Argumentation der Hamburger Polizeiführung schließt sich nahtlos an die Missachtung des Gewaltenteilungsprinzips in den vergangenen Tagen an, als sich die Hamburger Polizei über gerichtliche Entscheidungen schlicht hinweggesetzt hat", so Stolle. Dass auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) auf der Webseite des RAV als Mitglied gelistet wird, ist da nur noch ein bizarre Randnotiz.
Kirchenvertreter "beunruhigt" über Vorgehen der Polizei
Auch Kirchenvertreter zeigen sich mittlerweile "beunruhigt" über das Vorgehen der Polizei. So forderten die Hamburger Pröbste der Evangelischen Landeskirche die Behörden auf, Übernachtungscamps zuzulassen. Der Pastor der St. Pauli Kirche, Sieghard Wilm, hat sogar sein Gotteshaus selbst für Übernachtungen geöffnet. Anstatt an dieser Stelle vielleicht einmal innezuhalten, prüft die Polizei nach eigenen Angaben, wie sie dagegen vorgehen kann. Mit einer Räumung eines Kirchengeländes? Man möchte ein Stoßgebet ausstoßen, dass es soweit nicht kommt.
Die wenigen Beispiele und zahlreiche andere kritische bis empörte Nachrichten, Meinungen und Meldungen, die man auf Twitter und Facebook nachlesen kann zeigen: Es ist schlicht und ergreifend nicht wahr, dass die Kritik an Hamburgs Polizeiführung nur von einer "militanten linken Szene" komme, wie Innensenator Grote Glauben machen will. Dass es letztere gibt und dass sie extrem gewaltbereit ist, bezweifelt niemand. Doch wenn Grote sagt, es gebe zwar viele, die auch friedlich campen wollten, aber "wir können sie nicht von potenziellen Gewalttätern trennen", dann ist dies schlicht und ergreifend ein Offenbarungseid. Denn genau das ist nun einmal Aufgabe der Polizei. Man stelle sich vor, die Polizei würde mit ähnlicher Begründung Bundesligaspiele verbieten, weil sich im Stadion auch Gewalttäter aufhalten.
Kritik an Hamburgs rigoroser Polizeiführung
Die Kritik an Hamburgs rigoroser Polizeiführung unter ihrem Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde speist sich jedenfalls seit Jahren aus deutlich mehr als nur einem "einmaligen Hass" einer "linken Szene", wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" meint. Bereits 2015 traten der Leiter der Hamburger Bereitschaftspolizei Stefan Schneider und sein Stellvertreter Matthias Tresp zurück - laut Medienberichten wegen unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten mit Hartmut Dudde. Bürgermeister Olaf Scholz ließ damals verlauten: "Gute Leute sind immer umstritten". Das mag sein, aber verlieren "gute Leute" auch immer wieder Prozesse, die sich mit der Rechtmäßigkeit der von ihnen zu verantwortenden Einsätze beschäftigen? Dudde hat in der Vergangenheit jedenfalls mindestens drei Einsätze mit verantwortet, die im Nachhinein zumindest teilweise als rechtswidrig eingestuft wurden. Trotzdem wurde ihm die Gesamtverantwortung für den wohl größten und wichtigsten Polizeieinsatz der vergangenen Jahrzehnte in der Hansestadt übertragen.
Welchen Eindruck hinterlässt es bei Demonstranten und "linker Szene", wenn sie das Gefühl bekommen müssen, dass derartige Rechtsbrüche nicht nur sanktionslos, sondern sogar beförderungwürdig sind? Vermutlich folgenden: Dass der Rechtsstaat das Versammlungs- und Demonstrationsrecht nicht übermäßig schätzt und schützt. Angesichts der aktuellen Entwicklung liegt dieser Verdacht leider nahe.