Angeblicher Todeskapitän und Schlepper kommt frei
Ein ursprünglich zu 145 Jahren Haft verurteilter Syrer, der von der griechischen Justiz für den Tod von acht Kindern und drei Frauen verantwortlich gemacht worden war, kommt bald frei. Panorama hatte ausführlich über den tödlichen Fluchtversuch auf einem Fischkutter am 20. Januar 2014 berichtet.
Elf Tote bei Havarie
Mehrheitlich afghanische und syrische Flüchtlinge hatten versucht, mit dem Boot vom türkischen Festland aus die griechischen Ägäisinseln zu erreichen. Der Kutter wurde von der griechischen Küstenwache aufgebracht und in Schlepptau genommen. Bei der Abschleppaktion sank das Flüchtlingsboot. Elf Menschen starben.
Panorama sprach damals unter anderem mit einem afghanischen Mann, der seine Frau und seinen Sohn verlor. Er und andere Überlebende bekräftigten, die Küstenwache habe den Kutter bei rauer See zurück in türkische Gewässer schleppen wollen. Dass "Push-Back-Aktionen" damals tatsächlich schon in der Ägäis stattfanden, ist vielfach belegt. Die griechische Justiz legte den Untergang des Kutters zunächst einem 21-jährigen Syrer zur Last. Er sei der Kapitän gewesen und habe die Havarie zu verantworten.
Berufungsgericht bestätigt Flüchtlingsversion
Das Urteil wurde nun in drastischer Weise von einem Berufungsgericht auf Rhodos korrigiert. Demnach sei die griechische Küstenwache für den Untergang des Kutters und damit den Tod der Flüchtlinge verantwortlich. Niemand auf dem abgeschleppten Flüchtlingsboot habe die Havarie verhindern können. Damit scheint die Berufungsinstanz Angaben zu bestätigen, die die Überlebenden nach dem Unglück gemacht hatten. Die Zeugen hatten geschildert, dass das Boot der Küstenwache, das zur EU-Grenzschutz-Operation "Poseidon Sea" gehörte, viel zu schnell gefahren sei.
Syrer wird demnächst aus Haft entlassen
Das Berufungsgericht reduzierte in dem nun rechtskräftigen Urteil die Strafe für den jungen Syrer auf 10 Jahre Haft. Grund ist nicht mehr der Tod der elf Flüchtlinge, sondern allein die Tatsache, dass er das Boot gesteuert habe. Damit bleibe er schuldig an der Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt. Der Verurteilte hatte stets betont, selbst ein Flüchtling zu sein. Nach der Strafprozessordnung wird er nun, nach Verbüßung von mehr als drei Jahren Haft, in die Freiheit entlassen. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl und mehrere griechische Nichtregierungsorganisationen unterstützten den Kampf des jungen Syrers um Gerechtigkeit. Unklar ist, ob nach dem neuen Urteil die Besatzung des Küstenwachenbootes und ihre Vorgesetzten mit strafrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen rechnen müssen.