AfD: Bundesvorstand droht Kreisverbänden
Der AfD-Bundesvorstand hat Kreis- beziehungsweise Landesverbänden angedroht, bei Verstößen gegen das Parteiengesetz eine "Weiterberechnung der dadurch entstandenen Strafzahlungen an die betreffenden Gliederungen" vorzunehmen. Das geht aus einer Vorstandsmitteilung hervor, die Panorama, der WOZ und ZEIT ONLINE vorliegt. Damit reagiert der Bundesvorstand auf entsprechende Recherchen und Berichte vom 20. September 2018. Demzufolge hat die AfD in Bayern im derzeit laufenden bayerischen Landtagswahlkampf Materialien eines Unterstützervereins genutzt und diese auch aktiv bestellt.
Kreisverband Rosenheim verteilte "Deutschland-Kurier"
Konkret geht es um den Kreisverband Rosenheim und den "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten". Der Kreisverband hatte von Ende Mai bis Ende August 2018 wöchentlich bis zu 1500 kostenlose Exemplare der Zeitung "Deutschland-Kurier" vom Verein bezogen und von Ehrenamtlichen im Stadtgebiet verteilen lassen. Aus internen Mails geht zudem hervor, dass ein solches Angebot des Vereins offenbar alle Kreisverbände Bayerns bekommen haben. Und das nicht nur zur Landtagswahl, sondern offenbar auch zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr.
Meuthen: "Lasse Deutschland-Kurier entfernen"
Im Interview mit Panorama hatte der AfD-Parteivorsitzende Jörg Meuthen die Zusammenarbeit mit dem Verein letzte Woche kritisiert: "Das sollte so nicht sein. Wenn der Kreisverband Rosenheim das gemacht haben sollte (...) ist das ein Fehler. Sie können aber davon ausgehen, dass in allen meinen Veranstaltungen, wo der Deutschland-Kurier auftaucht, ich den jeweils entfernen lasse."
Strafzahlungen sollen von Kreisverbänden getragen werden
In dem nun erfolgten Vorstandsbeschluss heißt es: "Wenn Parteigliederungen oder einzelnen Mitgliedern von externen Dritten zur Verteilung bestimmte Materialien (wie z.B. Zeitschriften, Zeitungen usw.) kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden, dann ist eine solche Unterstützung abzulehnen." Sie seien, wenn überhaupt, zu marktüblichen Preisen zu erwerben. Und weiter: "Sollte es auf Grund von Äußerungen, Handlungen oder Absprachen vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder zu rechtlichen Konsequenzen gemäß Parteiengesetz kommen, wird der Bundesverband eine Weiterberechnung der dadurch entstandenen Strafzahlungen an die betreffenden Gliederungen vornehmen."
Bundesvorstand beschließt Richtlinie
Desweiteren hat der Bundesvorstand eine "Richtlinie für den Umgang mit Spenden an die Alternative für Deutschland" beschlossen. Diese regele die Annahme sowie Weiterleitung aller allgemeinen und besonderen Spendenarten sowie deren Ausweis im Rechenschaftsbericht der jeweiligen AfD-Gliederung vor allem unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben des Parteiengesetzes, so der Parteivorstand.
Die Geheimhaltung von Parteispenden ist in Deutschland illegal und ab einer Summe von 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht anzeigepflichtig. In den bisherigen Rechenschaftsberichten der AfD taucht die kostenlose Wahlkampfhilfe des Vereins nicht auf.
Verein unterstützt AfD schon lange
Der "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten" bzw. die gleichnamige Vorgängervereinigung hat die AfD schon seit 2016 in verschiedenen Wahlkämpfen mit kostenlosen Wahlplakaten, Anzeigen und Zeitungen wie dem "Deutschland-Kurier" unterstützt. Werbemaßnahmen, die insgesamt mehrere Millionen Euro gekostet haben dürften. Der Vorsitzende des Vereins David Bendels gibt über konkrete Zahlen und über die Namen der Spender bisher keine Auskunft.
Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hat immer wieder betont, dass die AfD mit dem Verein nichts zu tun hätte, zuletzt auch am 22. Juli 2018 im ARD-Sommerinterview: "Wir haben mit diesem Verein für Rechtsstaatlichkeit nie zusammengearbeitet. (...) Und wir sagen, wir kommen da in ein Fahrwasser rein, wo man uns den Vorwurf macht, das wäre illegale Parteienfinanzierung."