Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rundfunkbeitragsrecht
Grundlagen
Der Datenschutzbeauftrage des NDR ist auch für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Teilnehmerkonten zuständig. Dabei stellen sich häufiger Fragen zu den Auskunfts- und Anzeigepflichten sowie zur Verarbeitung der übermittelten Daten. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
- Teil 1: Grundlagen
- Teil 2: § 8 Anzeigepflicht
- Teil 3: § 9 Auskunftsrecht
- Teil 4: § 10 Absatz 7
- Teil 5: § 11 Verwendung personenbezogener Daten
- Teil 6: § 14 Absatz 9
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