Hohe Geldstrafe nicht akzeptiert - Prozess gegen Zverev
Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev soll eine Geldstrafe von 450.000 Euro wegen Körperverletzung zahlen. Weil der Hamburger dagegen Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zum Prozess.
Der Ende Mai in Berlin anstehende Prozess wegen vermeintlicher Körperverletzung beschäftigt Zverev auch bei den Australian Open in Melbourne. Am Dienstag wurden in den Pressekonferenzen mehrere Tennisprofis gefragt, ob es angemessen sei, dass Zverev angesichts des laufenden Verfahrens weiter Mitglied im Player Council der Herren-Organisation ATP bleibe. Auch Zverev selbst wurde danach im Anschluss an seinen Erstrunden-Sieg gegen Dominik Koepfer angesprochen.
Zverev sieht Posten im Spielerkomitee nicht gefährdet
"Warum sollte es das nicht sein?", antwortete Zverev auf die entsprechende Frage eines australischen Journalisten. Er habe keine Zweifel daran, dass seine Kollegen weiter hinter seinem Posten im Spielerkomitee stehen würden. "Ich habe keinen Grund, das nicht zu glauben", sagte Zverev. "Zu mir hat niemand etwas gesagt." Die angesprochenen Profis wie der Brite Cameron Norrie oder der Bulgare Grigor Dimitrow antworteten ausweichend auf das Thema, weil sie zu wenig Informationen hätten.
Zverev soll Geldstrafe von 450.000 Euro wegen Körperverletzung zahlen
Der Prozess gegen den 26-Jährigen soll am 31. Mai vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin beginnen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag auf Nachfrage mitteilte. Zuvor hatte die Deutsche Welle berichtet. Hintergrund ist ein Strafbefehl, den das Amtsgericht im Oktober 2023 gegen Zverev verhängt hatte. Demnach soll der Tennisspieler eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5.000 Euro) wegen Körperverletzung zahlen. Der Hamburger weist den Vorwurf jedoch zurück und hat Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess.
Vorwurf der Körperverletzung gegen Zverev
Nach Angaben der Gerichtssprecherin sind zunächst acht Verhandlungstage bis zum 19. Juli geplant. Wer als Zeuge gehört werden soll, sei noch nicht festgelegt. Da es um einen Strafbefehl gehe, könne sich Zverev durch einen Anwalt vertreten lassen, erklärte die Sprecherin. "Ein persönliches Erscheinen ist nicht angeordnet." Dem 26-Jährigen wird zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben.
Die mutmaßlich Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
Tennis-Star weist Vorwürfe "komplett zurück"
Die Anwälte des Olympiasiegers hatten im vergangenen Oktober anlässlich der Bekanntgabe des Gerichts mitgeteilt, die dem Strafbefehl zugrundeliegenden Behauptungen seien bereits durch ein Gutachten eines Berliner Rechtsmediziners widerlegt worden. Das Verfahren leide "unter schwersten Verfahrensverstößen". Zverev werde dagegen mit "allen Mitteln" vorgehen, hieß es in einer Pressemitteilung seiner Rechtsanwälte.
Zverev selbst hatte sich im Juli 2023 beim Turnier in Hamburg erstmals öffentlich zu dem Vorwurf geäußert. Damals sagte er: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen."