Geschäftsführer Martin Kind von Fußball-Zweitligist Hannover 96 © picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch

BGH-Urteil: Martin Kind nicht mehr Geschäftsführer von Hannover 96

Stand: 16.07.2024 12:58 Uhr

Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag in Karlsruhe, dass die Abberufung des Unternehmers als Chef der Hannover 96 Management GmbH durch die Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren rechtens war.

Als letzte Instanz wies der BGH in seinem Urteil Kinds Klage gegen die Abberufung zurück. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle hatte sich der 80-Jährige noch erfolgreich dagegen wehren können. Deren Entscheidungen hob das höchste deutsche Zivilgericht am Dienstag aber auf.

Kind wechselt in den Aufsichtsrat

Kind ist nun nur noch Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs bei Hannover 96. Er war am Dienstagmorgen nicht anwesend und wollte sich zu dem Urteil zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an. "Ich möchte mich erst mit meinen Anwälten beraten", sagte Kind. Laut 96-Mitteilung werde er in den "Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA" wechseln.

Konflikt zwischen Kind und Mutterverein seit Jahren

Kind liefert sich seit Jahren mit einer Gruppe um Vereins-Präsident Sebastian Kramer einen Machtkampf, der Unternehmer hatte in einer komplizierten Struktur der ausgegliederten Fußball-Abteilung bisher das Sagen.

Die Vereinsstruktur von Hannover 96 © Hannover 96
Die Vereinsstruktur von Hannover 96

Der Vorwurf an ihn von Vereinsseite: Kind habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, Informationen und Zahlungen vorenthalten.  Deshalb fassten Vertreter des Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren in einer Gesellschafterversammlung den Beschluss, Kind "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Wege eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses als Geschäftsführer" abzuberufen. Dagegen hatte Kind geklagt und zweimal Recht bekommen, der BGH entschied nun für den Mutter-Verein. Eine höhere Instanz gibt es in Deutschland nicht mehr.

Nun muss der Aufsichtsrat der Profi-Fußballer einen neuen Geschäftsführer finden, bisher hat sich das vierköpfige Gremium, dem nun auch Kind angehören soll, aber nicht auf einen Kandidaten verständigen können. Sollte es zu keiner Einigung auf einen Kind-Nachfolger kommen, würde das Amtsgericht Hannover einen Not-Geschäftsführer bestimmen.

Vorerst keine Auswirkungen auf 50+1-Regel

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat auch Folgen für die Deutsche Fußball Liga (DFL). Denn mit Kind ist ein entschiedener Gegner der 50+1-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in einer verantwortlichen Position. Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96 hatte er zunächst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Seitdem befürchteten viele Unterstützer der Regel, er könne diese nur in Deutschland geltende Beschränkung für den Einfluss externer Investoren vor ein ordentliches Gericht ziehen. Alle mit dem Fall beschäftigen Gerichte stellten jedoch klar, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50+1-Regel ging, sondern nur um den jahrelangen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96. 

Dort wurde Kind 1997 zunächst zum Präsidenten gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt.

Aufsichtsratschef Nestler: "Fühlen uns bestätigt"

"Wir fühlen uns bestätigt. Wir wären aber gerne einen anderen Weg gegangen. Nicht über zwei Jahre. Und ohne Prozess wäre uns am liebsten gewesen", sagte Ralf Nestler, Aufsichtsratschef des e.V. nach dem Urteil am Dienstag. Kinds größter Gegenspieler zeigte sich sogar versöhnlich: "Herrn Kind gebührt Dank und Respekt für die viele Arbeit und die vielen, vielen Jahre, die er für Hannover 96 geleistet hat."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 16.07.2024 | 08:00 Uhr

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