Wegen Corona-Tests: Preisnachlass für Hochzeit auf Sylt
Bei einer Hochzeitsfeier im Juni 2022 hatte ein Restaurant auf Sylt (Kreis Nordfriesland) vor dem Einlass der Gäste auf Corona-Tests bestanden - ohne dies vorher zu vereinbaren. Das habe das Fest erheblich gestört, urteilte das Amtsgericht München.
Insgesamt 75 Gäste mussten getestet werden, wodurch sich der zeitliche Ablauf und das Essen um ganze zwei Stunden auf 21.30 Uhr verzögerte, teilte das Gericht mit. Diese Zeitspanne überschreite den Bereich "bloßer Unannehmlichkeit". Das Münchener Ehepaar muss infolgedessen nur 85 Prozent der ursprünglichen Rechnung bezahlen, so das bereits rechtskräftige Urteil vom 23. Januar, das jetzt am Dienstag veröffentlicht wurde.
Brautvater war am Hochzeitstag corona-positiv
Zwar hatte sich der Vater der Braut am Tag der Hochzeit positiv auf das Coronavirus getestet, jedoch durfte er in Absprache mit der Gastwirtin trotzdem draußen bei den Feierlichkeiten dabei sein, so das Gericht. Um am Abendessen im Restaurant teilnehmen zu können, verlangte die Gastwirtin daraufhin von allen Gästen einen Corona-Schnelltest - aus Sicherheitsgründen, weil sie laut Gericht ein Super-Spreader-Event befürchtete. Da die Wirtin damit drohte, die Feier ansonsten abzusagen, gab das Paar nach eigenen Angaben nach.
Weil sich durch die Testung aller Gäste der Stehempfang verlängert hatte, warf das Brautpaar der Wirtin laut Gericht zudem Arglist vor. Die Wirtin habe die lange Wartezeit ausgenutzt und den Gästen ausschließlich das teuerste Getränk der Karte - Champagner - angeboten, um ihren Umsatz zu steigern. Diese Behauptung wurde vor Gericht jedoch nicht bewiesen.
Amtsgericht München: Keine gesetzliche Grundlage für Testung
Das Paar zahlte nach der Feier nur 80 Prozent der insgesamt 20.185 Euro. Nach einer Klage der Gastwirtin musste es zumindest 810,50 Euro nachzahlen - einem Nachlass von 15 Prozent gab das Amtsgericht aber statt. Es begründete sein Urteil unter anderem damit, dass es zum Zeitpunkt der Hochzeitsfeier auf Sylt keine gesetzliche Verpflichtung zur Testung bei privaten Veranstaltungen mehr gegeben habe. Zudem stand nach Angaben des Gerichts keine Vereinbarung in dem Vertrag zwischen dem Ehepaar und dem Restaurant, dass alle Gäste vor Ort getestet werden müssten.