Ostsee bei Kühlungsborn. © NDR Foto: Nils Zurawski
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AUDIO: Vorgetäuschter Tod in der Ostsee: Haftstrafen rechtskräftig (1 Min)

Vorgetäuschter Tod in der Ostsee: Haftstrafen rechtskräftig

Stand: 10.10.2024 15:56 Uhr

Das Urteil gegen einen einen Mann aus Kiel und seine Ehefrau wegen eines vorgetäuschten tödlichen Bootsunfalls auf der Ostsee ist rechtskräftig. Der Mann muss ins Gefängnis.

Wie die Staatsanwaltschaft Kiel am Donnerstagvormittag mitteilte, bleibt es bei der Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten für den 57-Jährigen und der Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung für seine Ehefrau. Das Landgericht hatte die beiden im März wegen gemeinschaftlichen versuchten Betrugs in 14 Fällen verurteilt. Das Paar ging in Revision - nun bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil.

Versicherungen im Wert von über vier Millionen Euro abgeschlossen

Die Angeklagten hatten insgesamt 14 Lebensversicherungen im Wert von mehr als 4,1 Millionen Euro abgeschlossen. Im Oktober 2019 täuschte der damals 56-Jährige einen Bootsunfall auf der Ostsee vor Kiel vor, um die Versicherungssumme zu bekommen.

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Zwei Angeklagte im Fall um den vorgetäuschten Tod sitzen im Gerichtssaal. © dpa Foto: Markus Scholz

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 10.10.2024 | 13:00 Uhr

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