Verbreitung von Kinderpornografie: Bewährungsstrafe verhängt
Ein 63-Jähriger aus Dithmarschen musste sich vor dem Amtsgericht Itzehoe verantworten, weil er unter anderem Nacktaufnahmen von Kindern besessen und verschickt haben soll.
Das Amtsgericht Itzehoe hat am Donnerstag einen Mann aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mehr als 1.000 Dateien sichergestellt
Die Polizei hatte Hinweise auf den Mann bekommen und daraufhin im Juli 2020 seine Wohnung durchsucht. Dabei stellten die Ermittler zahlreiche Beweismittel sicher. Mehr als 1.000 Dateien fanden die Beamten bei der Durchsuchung auf seinen Computern, darunter laut Staatsanwaltschaft Bilder von nackten Jungen im Alter zwischen acht und zwölf Jahren und auch Fotos, die schwereren sexuellen Missbrauch zeigen. Der Angeklagte soll die Inhalte auch wiederholt über Facebook verschickt haben.
Der 63-Jährige gestand die Taten in den meisten Punkten. Als strafmildernd wertete der Richter zudem, dass der Mann nicht vorbestraft war.
Polizei musste Angeklagten abholen
Der Angeklagte war zum Prozesstermin am Donnerstag zunächst nicht erschienen - das Gericht schickte schließlich die Polizei, um ihn abzuholen. Laut Gericht hatte sich der Mann selbst entschuldigt, er sei krank. Ein Attest konnte er jedoch nicht vorlegen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir berichtet, der Angeklagte sei zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Dies ist missverständlich formuliert. Richtig ist, dass er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. In Deutschland können nur Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, die Bewährungsdauer kann dann zwischen zwei und fünf Jahren liegen.