Urteil nach Lkw-Unfall bei Bornhöved: Fahrlässige Tötung
Mit einem tödlichen Verkehrsunfall hatten sich am Donnerstag die Richter am Amtsgericht Bad Segeberg (Kreis Segeberg) beschäftigt. Angeklagt war ein 35-jähriger Mann, der im Juni 2024 mit seinem Lkw an der A21-Anschlussstelle Bornhöved einer Frau die Vorfahrt genommen haben soll. Bei dem Unfall starb diese. Die Richter verurteilten den Mann nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer "vorbehaltenen Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro", so eine Sprecherin des Gerichts. Vorbehalten deswegen, weil die Strafe nur zu bezahlen sei, wenn der Mann eine bereits begonnene Therapie im Rahmen der zweijährigen Bewährungszeit abbricht. Die Therapie stehe im Zusammenhang mit der Tat, so die Sprecherin, da "sein eigenes Leben nach dem Unfall sehr ins Wanken gekommen sei".
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