Urteil: Nächtliches Pinkeln in Ostsee ist keine Ordnungwidrigkeit
Sendung: Nachrichten für Schleswig-Holstein | 17.10.2023 | 17:00 Uhr | von Sabrina Prinzen; Julian Marxen
2 Min
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Verfügbar bis 16.10.2025
"So ist es halt an der Küste", hat das Amtsgericht Lübeck geurteilt und einen Mann freigesprochen. Er war wegen Wildpinkelns vor Gericht gekommen, weil er das Bußgeld nicht zahlen wollte.
Ein Mann hat sich wegen des nächtlichen Urinierens vor dem Amtsgericht Lübeck verantworten müssen. Laut Urteil stellt das jedoch keine Ordnungswidrigkeit dar.
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