Sylt: Baumkronen dürfen nicht gekappt werden
Die Gemeinde Sylt hat Gartenbesitzer ermahnt, die Kappung von Baumkronen zu unterlassen. Dies zerstöre den Baum und stelle einen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung dar. Vor der Biike seien solche Eingriffe häufig, weil Eigentümerinnen und Eigentümer einen unverstellten Blick auf die Reetdachhäuser gewährleisten möchten, sagt ein Gemeindesprecher. In den Ortsteilen Westerland und Keitum sind laut Baumschutzsatzung der Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland) alle Bäume geschützt, deren Stammumfang einen Meter über dem Erdboden 60 Zentimeter oder mehr beträgt.