Stutthof-Prozess: Revision beim Bundesgerichtshof eingegangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich mit einem Urteil des Landgerichts Itzehoe befassen: Es geht um die Verurteilung einer mittlerweile 98-jährigen ehemaligen Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof. Der Antrag auf Revision sei nun eingegangen, teilte der BGH am Donnerstag mit.
Im Dezember 2022 ist nach fast zwei Jahren Gerichtsverhandlungen das Urteil im sogenannten Stutthof-Prozess gefallen. Das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) hatte die Angeklagte Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Obwohl bereits eine Woche nach der Urteilsverkündung feststand, dass Revision eingelegt werden würde, dauerte es noch ein weiteres Jahr, bis der Antrag schließlich den Bundesgerichtshof erreichte. Dass das so lange gedauert hat ist nicht unüblich und hat verschiedene Gründe. Eine Sprecherin des Landgerichts Itzehoe erläutert: Das Urteil muss nach der Verkündung verschriftlicht werden. Außerdem haben die am Prozess beteiligten Parteien die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen - was auch geschehen ist - und können wiederum darauf reagieren. Schlussendlich landen alle für das Verfahren relevanten Unterlagen beim Generalbundesanwalt und von dort gehen sie dann zum Bundesgerichtshof.
Revisionsantrag wirft Fragen zur Strafbarkeit auf
Die Angeklagte geht mit ihrem Antrag gegen das Urteil vor. Laut dem Generalbundesanwalt wirft der Revisionsantrag "grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager" auf. Denn das Lager in Stutthof sei nicht zugleich ein reines Vernichtungslager gewesen. Über diese spezielle Konstellation habe der BGH noch nicht entschieden, so der Generalbundesanwalt weiter. Deshalb habe er einen Verhandlungstermin beantragt, so der BGH. Mit der Revision ist das derzeitige Urteil nicht rechtskräftig.
Der BGH soll nun einen Termin für die Verhandlung ansetzen. Ein Zeitplan für das weitere Verfahren steht noch nicht fest.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels könnte der Eindruck entstanden sein, das Landgericht habe zu lange gebraucht, das Urteil zu verschriftlichen. Deshalb haben wir die Formulierung angepasst.