Prozessauftakt nach Geldautomaten-Sprengungen in Oststeinbek
Vor dem Landgericht in Lübeck hat am Montag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Geldautomatensprenger begonnen. Der 22-Jährige aus den Niederlanden soll mit bisher unbekannten Komplizen im März zwei Geldautomaten aufgesprengt haben.
In der Nacht zum 20. März soll der Angeklagte gemeinsam mit bisher zum Teil unbekannten Komplizen zwei Bankautomaten in einem Einkaufszentrum in Oststeinbek (Kreis Stormarn) aufgesprengt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten sie dabei etwa 190.000 Euro erbeuten. Bei der Sprengung wurden damals laut eines Sprechers der Leitstelle mehrere Geschäfte beschädigt. Zum Prozessauftakt wurden Bilder von der Sprengung gezeigt - sie machten das Ausmaß der Explosion noch einmal deutlich. Der Angeklagte äußerte sich am Montag nicht.
Die Staatsanwaltschaft geht von mindestens vier mutmaßlichen Tätern aus - nur einer von ihnen steht in Lübeck vor Gericht. Gegen einen weiteren läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren, die beiden anderen mutmaßlichen Täter sind unbekannt. Der Sachschaden bei der Hamburger Sparkasse und der Sparkasse Holstein soll laut Gericht 70.000 Euro betragen, der Sachschaden beim Einkaufszentrum etwa 320.000 Euro. Ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.
Schwierige Ermittlungen
Nach der Sprengung damals im März fehlte zunächst jede Spur von den Tätern. Wenige Stunden später fiel einer Polizeistreife in Niedersachsen auf der A1 ein Audi auf. Als die Beamten ihn anhalten wollten, raste der Fahrer los. Erst ein Nagelband konnte den Wagen zum Stehen bringen. Die Insassen flohen zu Fuß weiter und entkamen. Weil sich im Kofferraum des Fluchtautos Sprengstoff befand, vermuteten die Ermittler, dass es sich bei den Insassen um Geldautomatensprenger handeln könnte.
Einige Tage später führten weitere Ermittlungen zum Angeklagten: Als Zeugin geladen war am Montag unter anderem eine Frau, die in einem Ort in der Nähe der Autobahn wohnt. Ihr war wenige Tage nach der Verfolgungsjagd in ihrem Wohngebiet ein hilflos wirkender junger Mann aufgefallen. Er soll ihr in gebrochenem Englisch geschildert haben, dass er seit drei Tagen draußen im Wald sei - ohne Essen und Trinken. Sein Handy und seine Papiere seien bei Freunden. Der Ehemann der Zeugin informierte daraufhin die Polizei, die den Angeklagten wenig später festnahm.