Prozess um tote Joggerin in Niebüll: Urteil gefallen
Ein 36-jähriger Mann soll eine Joggerin in Niebüll vergewaltigt und danach erwürgt haben. Das Landgericht Flensburg hat ihn nun verurteilt. Er muss dauerhaft in die Psychiatrie.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Joggerin in Niebüll (Kreis Nordfriesland) ist am Donnerstag das Urteil gefallen: Das Landgericht Flensburg hat die dauerhafte Unterbringung des 36-jährigen Angeklagten in einem psychatrischen Krankenhaus unter Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Er soll die 21-Jährige Frau an einem Vormittag im vergangenen Juni im Naherholungsgebiet an der Wehle vergewaltigt und erwürgt haben. Eine DNA-Spur hatte den Angeklagten einige Tage später überführt. "Die Kammer hat diese Entscheidung getroffen, weil weitere schwere Straftaten von ihm zu erwarten seien würden", sagte der Gerichtssprecher Stefan Wolf.
Diagnose: Paranoide Schizophrenie
Im nicht-öffentlichen Prozess soll sich der Mann in ruhigem Ton zu seiner Weltsicht geäußert haben. Er leide unter paranoider Schizophrenie und habe zum Tatzeitpunkt nicht erkennen können, was Unrecht ist und was nicht, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg zur Urteilsbegründung. Es sei ausgeschlossen, dass er die junge Frau in einem klaren Moment vergewaltigt und getötet habe.
Diebstahl einer Überwachungskamera
Zuvor war der 36-Jährige durch Eigentumsdelikte aufgefallen. Er hatte vor der Tat eine Überwachungskamera, die ihn aufgenommen hatte, aus einem Haus gestohlen. Die Kamera ließ er später in dem Waldstück zurück und führte die Polizei so auf seine Spur. Zudem hatte ihn ein Zeuge dort gesehen. Innerhalb einer Woche kann nun noch Revision gegen das Urteil eingelegt werden.