Online-Anträge für Wohngeld in SH wieder möglich
Wohngeld kann in Schleswig-Holstein ab sofort wieder online beantragt werden. Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, ist der Service wieder verfügbar.
Am Dienstag hatte der IT-Dienstleister Dataport das Angebot aufgrund eines technischen Problems kurzfristig in den Wartungszustand versetzt. Nun würden wieder alle Anträge an die zuständigen Behörden übermittelt. "Sorgen um den Verbleib des eigenen Antrages müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer nicht machen", erklärte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU). Die Personen, die beim Antrag Probleme hatten, werden laut Schrödter kontaktiert. Nachteile gebe es für sie nicht.
Seit Anfang des Jahres kann man Wohngeld online beantragen. Dataport hatte am Dienstag laut Mitteilung der Staatskanzlei festgestellt, dass in bestimmten Fallkonstellationen gestellte Anträge nicht an die zuständigen Behörden übermittelt worden waren. Das gleiche Problem war in Hamburg aufgetreten. Der bundesweit nutzbare Dienst "Wohngeld online" wurde deshalb in den Wartungsmodus versetzt. Laut Dataport waren aber nur wenige von dem Problem betroffen.
Deutlich mehr Wohngeldberechtigte
Das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen bereiten sich auf einen deutlichen Anstieg der Wohngeldanträge vor. Denn wegen der Inflation und der gestiegenen Lebenskosten wurden die Einkommensgrenzen erhöht - es haben also mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Zahl der Berechtigten von 28.000 auf etwa 76.000 erhöhen wird. Allein für die anteilige Übernahme der Wohngeldkosten rechnet das Land mit Mehrausgaben von rund 75 Millionen Euro.
SH-Bürgerbeauftragte: Antragseingang prüfen
"Das Fatale ist, dass die Betroffenen noch nicht über diesen Fehler informiert wurden", kritisierte am Donnerstag die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni. Sie rät allen Betroffenen, die Online einen Antrag gestellt und bisher keine Eingangsbestätigung erhalten haben, sich an die jeweilige Wohngeldstelle zu wenden, um sicherzugehen, dass der Antrag eingegangen ist.