Neues Konzept zur Rattenbekämpfung in Dithmarschen
Der Kreis Dithmarschenwill die Rattenbekämpfung im Kreisgebiet neu organisieren und effizienter gestalten. Die Verwaltung hat dazu die bestehende Kreisverordnung aktualisiert und sie dem Hauptausschuss vorgestellt.
Landesweite Verordnung vorausgegangen
Mit der neuen Kreisverordnung will der Kreis Dithmarschen seine Regeln an landesweite Verordnungen anpassen. Ziel sei eine in ganz Schleswig-Holstein geltende einheitliche Richtlinie zur Rattenbekämpfung, sagt ein Kreissprecherin.
Haus- und Grundstückeigentümer zuständig
Zuständig für die Bekämpfung von Ratten sind grundsätzlich die Haus- und Grundstückseigentümer. In Einzelfällen müssen sie erste Maßnahmen durchführen und das zuständige Ordnungsamt informieren. Bei einem größeren Rattenbefall in einem Ort kann das zuständige Ordnungsamt dann weitere Maßnahmen anordnen. Beim vereinzelten Auftreten von Ratten auf einem Grundstück müssen Fallen mit Giftködern aufgestellt werden. Verboten ist aber laut der neuen Verordnung das Vergraben von Ködern in der Erde. Ebenfalls untersagt ist Vergraben von toten Ratten. Sollten Ratten resistent gegen normale Giftköder sein, könnten stärkere Gifte zum Einsatz kommen. Diese dürfen aber nur von Fachpersonal ausgelegt werden.
Hauseigentümer können sich bei Fragen an das Kreisgesundheitsamt Dithmarschen wenden. Die neue Kreisverordnung zur Rattenbekämpfung soll laut einer Kreissprecherin zum 1. November in Kraft treten.