Ein stark beschädigtes Fahrzeug steht auf dem Bürgersteig am Neuen Rathaus in Kiel nach einem Verkehrsunfall am Stresemannplatz. © NDR Foto: Carsten Salzwedel
Ein stark beschädigtes Fahrzeug steht auf dem Bürgersteig am Neuen Rathaus in Kiel nach einem Verkehrsunfall am Stresemannplatz. © NDR Foto: Carsten Salzwedel
Ein stark beschädigtes Fahrzeug steht auf dem Bürgersteig am Neuen Rathaus in Kiel nach einem Verkehrsunfall am Stresemannplatz. © NDR Foto: Carsten Salzwedel
AUDIO: Das Landgericht Kiel hat am Montag das Urteil verkündet (1 Min)

Nach tödlichem Messerstich in Kiel: Fünf Jahre Haft für 20-Jährigen

Stand: 22.07.2024 16:39 Uhr

Vergangenen Oktober soll ein mittlerweile 20-Jähriger seine 17 Jahre alte Ex-Freundin mit einem Messer während einer Autofahrt getötet haben. Das Landgericht hat den jungen Mann am Montag zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt.

Die Tat war aufgefallen, weil der 20-Jährige mit seinem Auto und seiner Ex-Freundin als Beifahrerin vergangenen Oktober einen Unfall in der Kieler Innestadt baute. Das Landgericht Kiel sah es jetzt als erwiesen an, dass der Beschuldigte während der Autofahrt versucht hatte, die aufgebrachte 17-Jährige mit einem Schlag zum Schweigen zu bringen. Dabei habe er sie dann mit dem Messer in seiner Hand getötet.

Tat nicht von vornherein geplant

Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert, sah das Landgericht aber keine Anhaltspunkte, den Angeklagten wegen Totschlags zu verurteilen. Stattdessen wurde er unter anderem wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Richterin betonte, dass der Angeklagte zwar für den Tod der 17-Jährigen verantwortlich sei, diesen aber nicht von vornherein geplant habe. Sie sprach von einem entsetzlichen, sich katastrophal entwickelnden Geschehen: "Wir haben uns die Entscheidung, wie die Tat einzuordnen ist, nicht leicht gemacht." Einen bedingten Vorsatz, die junge Frau zu töten, habe man nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt.

Nachholbedarf in der Erziehung

Die für eine Jugendstrafe vergleichsweise hohe Haftstrafe von fünf Jahren hat die Richterin damit begründet, dass der Angeklagte aufgrund fehlender sozialer Vorbilder in seiner Familie einen Nachholbedarf in der Erziehung habe. Die Richterin sprach von schwierigen familiären Verhältnissen des Angeklagten, der zeitweise in Jugendhilfeeinrichtungen gelebt habe. Er habe keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und kein positives Selbstbild. Die von einem Gutachter diagnostizierte Borderline-Störung des Angeklagten hatte laut Gericht keinen Einfluss auf die Tat.

Richterin redet Verurteiltem ins Gewissen

Am Ende sprach die Richterin die Angehörigen des Opfers direkt an und sagte, keine Strafe könne ungeschehen machen, was sie an Leid und Trauer erlitten hätten. Dem Verurteilten redete sie ins Gewissen, er möge die Zeit in der Jugendhaft nutzen, einen Schulabschluss und eine Ausbildung zu absolvieren und ein positives Selbstbild zu entwickeln. Er benötige diese Zeit in einer streng gefassten Struktur mit psychosozialer Betreuung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim Autounfall gab es mehrere Verletzte

Der 20-Jährige stand seit Mitte Mai vor dem Landgericht. Dort räumte er ein, seine Ex-Freundin im Oktober getötet zu haben. Nach einem Streit habe er sie gezwungen, mit ihm im Auto eines Bekannten wegzufahren - laut dem Angeklagten, um zu reden. Währenddessen hielt er ein Messer in der Hand. Als die Ex-Freundin schrie, versetzte er ihr einen Schlag und traf sie mit dem Messer. Als er sie daraufhin ins Krankenhaus fahren wollte, verursachte er den schweren Unfall.

Der Wagen stieß dabei an einer Kreuzung am Stresemannplatz in Kiel mit einem anderen Auto zusammen. Die zwei Insassen des anderen Autos wurden leicht verletzt. Das Auto des Unfallverursachers prallte gegen einen Betonpfeiler. Die 17-Jährige starb auf dem Weg zum Krankenhaus.

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Ein stark beschädigtes Fahrzeug steht auf dem Bürgersteig am Neuen Rathaus in Kiel nach einem Verkehrsunfall am Stresemannplatz. © NDR Foto: Carsten Salzwedel

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 22.07.2024 | 16:00 Uhr

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