Stand: 13.08.2024 17:01 Uhr

Nach Feuer in Wesselburen: Ortstermin mit Bauamt des Kreises

In der Nacht zu Sonntag hat ein Feuer in der Wesselburener Innenstadt (Kreis Dithmarschen) zwei Häuser zerstört. Das Haus, in dem der Brand ausbrach, war von Erntehelfern bewohnt. Laut Bürgermeister Holger Ehlers (CDU) sind 23 Personen dort gemeldet, zum Zeitpunkt des Feuers waren fünf von ihnen in dem Haus. Sie konnten alle gerettet werden. Um bei einem möglichen weiteren Feuer Schlimmeres zu verhindern, hatte der Bürgermeister auf die aus seiner Sicht nicht klar geregelten Zuständigkeiten beim Brandschutz hingewiesen, aber niemand fühlte sich zuständig. Nun gibt es offenbar Bewegung in der Sache.

20 Häuser sollen überprüft werden

Blick auf die St. Bartholomäus-Kirche zu Wesselburen von Süderdeich aus gesehen © NDR Foto: Christine Raczka
In der Innenstadt von Wesselburen findet der Ortstermin in der kommenden Woche statt.

Bürgermeister Ehlers hat inzwischen eine Liste von Häusern angefertigt, bei denen der Brandschutz nicht ausreichend sein soll. Jetzt hat er Kontakt mit dem Kreis Dithmarschen aufgenommnen, um zu klären, wer die Überprüfung durchführen soll. Ergebnis: In der kommenden Woche soll es einen Ortstermin in Wesselburen mit Mitarbeitenden des Kreises geben. Eine Sprecherin der Kreisverwaltung sagte auf Nachfrage, die Bauaufsicht des Kreises werde ihre Aufgaben in Abstimmung mit der Stadt Wesselburen und dem Amt Büsum-Wesselburen wahrnehmen. Es gebe aber keine Pflicht zur Überwachung des Brandschutzes bei privaten Wohnhäusern. Allerdings könne das Kreisbauamt in besonderen Fällen einschreiten und Maßnahmen anordnen.

23 gemeldete Personen in einer Wohnung nicht rechtswidrig

Christian Werwoll, Ordnungsamtsleiter des Amtes Büsum- Wesselburen, sagte, man habe gar nicht die Fachkompetenz für den Bereich Brandschutz. Aber wenn das Ordnungsamt Informationen über eine mögliche Überbelegung von Wohnungen bekomme, leite man diese umgehend an den Kreis Dithmarschen weiter. Ein Sprecher des Innenministeriums von Schleswig- Holstein sagte, es sei grundsätzlich nicht rechtswidrig, 23 Personen in einer Wohnung anzumelden. Ob der Bürgermeister die Behörden über die Anzahl der gemeldeten Personen informiere, liege in seinem Ermessen, so das Ministerium.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 13.08.2024 | 16:30 Uhr

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