Stand: 15.05.2024 09:47 Uhr
Lübeck: Einbahnstraßen in Gegenrichtung teils für Radverkehr freigegeben
Zur Förderung des Radverkehrs hat die Stadt Lübeck geprüft, ob in einigen Einbahnstraßen die Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden kann. Von nun an dürfen Radfahrende beispielsweise aus beiden Richtungen durch die Blücherstraße zwischen Wakenitz- und Zietenstraße fahren oder auch durch die Seydlitzstraße und Teile der Yorckstraße. Für die Zeit nach Pfingsten ist geplant, die entsprechenden Bereiche zu beschildern, dann tritt die Regelung in Kraft. Etwas später soll auch die Freigabe für den beidseitigen Radverkehr in der Friedrich- und der Billrothstraße erfolgen.
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