Landesregierung hebt Altersgrenze für Beamte in SH an
Im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein fehlen immer mehr Fachkräfte. Die Landesregierung will das ändern. Rückwirkend zum 1. Januar wird die Altersgrenze für externe Bewerber von 45 auf 50 Jahre angehoben. Gewerkschaften und Verbände sehen weitere Stellschrauben.
Als vor zwei Jahren eine Behörde in Schleswig-Holstein eine neue Leitung sucht, fällt eine vielversprechende Kandidatin auf. Doch sie wird abgelehnt. Der Grund: Ihr Alter. Nach Vorgaben der Landesregierung dürfen nur Bewerber und Bewerberinnen bis 45 Jahren angenommen und verbeamtet werden. Obwohl dringend Unterstützung gebraucht wird, bleibt die Stelle über einen längeren Zeitraum unbesetzt.
SH befürchtet Abwanderung von Fachkräften
Das will die Landesregierung künftig ändern. In Schleswig-Holstein haben künftig auch externe Bewerberinnen und Bewerber eine Chance auf einen Beamtenberuf, die älter als 45 Jahre sind. Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar. Sie soll den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein attraktiver machen und Fachkräfte halten, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte. Zudem sieht sich Schleswig-Holstein unter Zugzwang und befürchtet Abwanderung von Fachkräften.
Höchstalter in anderen Ländern schon geändert
Andere Bundesländer haben das Modell bereits etabliert: Nach Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hessen, ist Schleswig-Holstein das vierte Bundesland, das die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung ändert.
Astrid Henke, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), begrüßt die neue Regelung. Um Benachteiligung abzuschaffen sei dies längst überfällig. "Für Frauen, die Kinder haben, gab es bislang keine Regelung in Schleswig-Holstein, anders als in anderen Bundesländern", sagt sie. So hat NRW beispielsweise Ausgleichsregelungen für Beamte in Elternzeit geschaffen. Für den Schuldienst sei dies eine Chance, Menschen mit anderen Biografien über einen Quereinstieg zu gewinnen, so Henke.
Polizeigewerkschaft: Mehr Ausfallzeiten?
Auch bei der Polizei in Schleswig-Holstein könne die neue Regelung durchaus helfen, Personallücken zu schließen, da die Verbeamtung als Attraktivitätskriterium gesehen werde, meint Torsten Jäger, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Dennoch könnten auch höhere Ausfallzeiten entstehen.
Weitere Schritte seien nötig, um Menschen mit Spezialwissen langfristig zu halten. So betrachtet der dbb Beamtenbund und Tarifunion Schleswig-Holstein die Änderung als einen von vielen Bausteinen. "Das Personalgewinnungsproblem im öffentlichen Dienst lösen wir so nicht. Es muss weiter gehen", so Kai Tellkamp, Landesvorsitzender. Notwendig sei eine konkurrenzfähige Bezahlung und die Arbeitszeitregelung. Besonders gesucht im öffentlichen Dienst sind demnach derzeit Ingenieure, IT-Fachkräfte sowie Juristen.