Land will E-Scooter-Unfälle unter Alkoholeinfluss eindämmen
Insbesondere 16- bis 30-Jährige fahren laut Schleswig-Holstein Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen nach feuchtfröhlichen Feiern oft mit dem E-Scooter heim. Oft gebe es dabei Unfälle, bei dem Alkohol eine Rolle spiele. Eine Präventionskampagne des Landes soll das nun ändern.
Die Party ging lange, gute Musik, viel Alkohol. Nun steht der Partymensch nachts auf der Straße - und muss irgendwie nach Hause kommen. Viele Schleswig-Holsteiner nutzen dann den E-Scooter und bauen Unfälle, wie Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) sagt. In Flensburg, Neumünster, Kiel, Lübeck und Norderstedt wird seit Donnerstag deswegen auf Plakatwänden und LED-Tafeln davor gewarnt, unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter zu benutzen. Zudem soll jüngeren Schleswig-Holsteinern auf dem Smartphone eine Warnmeldung angezeigt werden, bevor sie die entsprechenden Apps öffnen. Beides ist Teil einer Präventionskampagne von Landesregierung und Landespolizei.
Minister: Viele Unfälle unter Alkoholeinfluss
Besonders im Fokus: 16- bis 30-Jährige. Sie nutzen laut Minister Madsen oft einen E-Scooter, um von einer Party nach Hause zu fahren. "Dabei ist neben dem Einfluss von Alkohol eine falsche Straßenbenutzung die zweite Hauptunfallursache", so Madsen. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern stieg laut Verkehrsministerium von 92 im Jahr 2020 auf 442 im Jahr 2022. In mehr als zwei Dritteln aller Fälle hätten die Fahrer der E-Scooter die Unfälle verursacht.
Polizei: "Junge Fahrer unterschätzen Alkohol"
Thomas Weißenberg von der schleswig-holsteinischen Landespolizei betont, dass es verboten sei, unter Alkoholeinfluss E-Scooter zu fahren. "Gerade wenn sie frisch den Führerschein gemacht haben, dann gilt auch bei einem E-Scooter die 0,0 Promille-Grenze. Da gibt es junge Fahrer, die unterschätzen, was sie schon an Alkohol konsumiert haben und mit dem Fahrzeug nicht mehr sicher umgehen können", sagt Weißenberg.
Straftat ab 1,1 Promille
E-Scooter sind als Kraftfahrzeuge eingestuft. Um mit ihnen unterwegs sein zu dürfen, gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren und auf dem Rad: 0,0 Promille für Fahrer unter 21 und Führerscheinneulinge in der Probezeit. Ab 0,5 Promille ist das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.