Hinterlandanbindung: Fehmarn reicht Klage gegen Bundesrepublik ein
Erst Mitte März hatte die Deutsche Bahn Baurecht für den ersten Abschnitt der Hinterlandanbindung auf Fehmarn erhalten. Jetzt setzt Fehmarn die angekündigten Klage-Pläne um.
Fehmarn (Kreis Ostholstein) und der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Fehmarn haben am Donnerstagnachmittag gegen das jüngst erteilte Baurecht der Schienenhinterlandanbindung zum Fehmarnbelttunnel Klage eingereicht. Das sagte Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber (SPD) NDR Schleswig-Holstein. Mit der Klage soll erreicht werden, dass die Bahn die Gespräche mit der Stadt Fehmarn noch einmal aufnimmt, so Weber. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll über den im März erteilten Planfeststellungsbeschluss für die ersten 11,5 Kilometer der Strecke Lübeck-Fehmarn entscheiden. Klagegegner ist die Bundesrepublik Deutschland, die durch das Eisenbahnbundesamt vertreten wird.
Bürgermeister: "Elektrifizierung der Fehmarnsundbrücke unnötig"
Weber bereitet vor allem Sorge, dass die Fehmarnsundbrücke mit einer Oberleitung für den Schienenverkehr versehen werden soll. "Wir halten die Elektrifizierung für unnötig, da die Sundbrücke in Zukunft ohnehin durch einen gut zwei Kilometer langen Absenktunnel ersetzt werden soll." Ziel der Klage sei es, dass die Fehmarnsundbrücke nicht direkt elektrifiziert wird, sagte Weber. Er kritisiert in diesem Zusammenhang auch die unverhältnismäßige Belastung durch den gleichzeitigen Bau der festen Fehmarnbeltquerung, der B207, der Sundquerung und des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke.
Bahn: "Elektrifizierung ist eine Rückfalloption"
Die Bahn nahm die Klage der Stadt Fehmarn und des WBV heute zur Kenntnis. Eine Sprecherin erklärte, dass es sich bei der Elektrifizierung der Fehmarnsundbrücke um eine Rückfallebene handele. Und zwar für den Fall, dass der neue Bahntunnel zwischen Fehmarn und dem Festland nicht zeitgleich mit dem Ostseetunnel nach Dänemark fertig wird, also 2029. Sollte das der Fall sein, müssten die Personenzüge über die elektrifizierte Fehmarnsundbrücke rollen, so die Sprecherin. Allerdings wolle die Bahn mit den Elektrifizierungsarbeiten so spät wie möglich beginnen. Also erst, wenn absehbar sei, dass es zu Verzögerungen beim Fehmarnsundtunnel komme.
Kläger befürchten "unverhältnismäßige Belastung"
Die Kläger fürchten, dass durch die Bauerschütterungen die unterirdischen Wassertanks und das Leitungssystem des WBV beschädigt werden und so die Wasserversorgung beeinträchtigt wird. Denn die Wasserbehälter sind nur wenige Meter von der Bahnbaustelle entfernt vergraben. "Wir wollen erreichen, dass wir eine durchgehende Messung der Erschütterungen bekommen", so der technische Leiter beim Wasserbeschaffungsverband Fehmarn, Ulrich Prange. "Es geht uns nicht darum, irgendetwas zu verzögern, sondern Planungssicherheit und Versorgungssicherheit für unsere Bevölkerung zu bekommen", erklärte Prange. Außerdem wolle der WBV wissen, wer konkret schadenersatzpflichtig ist, sollte es durch die Bauarbeiten zu Beschädigungen kommen.
Fehmarn ist zu Einigung bereit
Nach dem Einreichen der Klage haben die Kläger noch zehn Wochen Zeit, die Klage zu begründen. Man sei aber bereit, die Klage zurückzuziehen, wenn eine Einigung mit der Deutschen Bahn erzielt wird, sagte Bürgermeister Weber.
Trasse insgesamt 88 Kilometer lang
Ab 2029 sollen Autos, Laster und Züge durch den Fehmarnbelttunnel zwischen Fehmarn und Dänemark rollen. Dafür muss auf deutscher Seite noch die Schienenhinterlandanbindung zum Fehmarnbelttunnel gebaut werden. Die insgesamt 88 Kilometer lange Trasse zwischen Lübeck und Fehmarn ist in zehn Abschnitte unterteilt. Bei dem aktuellen Klagevorhaben geht es um den sogenannten Planfeststellungsabschnitt 6, der 11,5 Kilometer lang ist.