Hauseigentümer müssen vorerst nicht Abwasserleitungen prüfen
Das Land hat die Pflicht zur Abwasserdichtigkeitsprüfung vorerst ausgesetzt. Eigentlich hätten Hauseigentümer ihre Rohre bis Ende 2025 auf undichte Stellen prüfen müssen.
Eigentum verpflichtet - für die rund 1,3 Millionen Hauseigentümer in Schleswig-Holstein bedeutet das unter anderem auch, dass sie "eigentlich" die Pflicht haben, ihre Abwasserrohre regelmäßig auf Schäden prüfen zu lassen - und zwar von einer Fachfirma. Bis Ende 2025 sollte das passiert sein. "Eigentlich" - weil diese sogenannte Abwasserdichtigkeitsprüfung vom Land jetzt vorerst ausgesetzt wurde - denn es ist nicht so richtig klar, ob sie überhaupt sinnvoll ist. In Wasserschutzgebieten besteht die Verpflichtung, Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen, laut einem Erlass des Umweltministeriums weiter fort.
Haus und Grund sieht keinen Regelbedarf
Hausbesitzer müssen für eine Abwasserdichtigkeitsprüfung zum Teil tief in die Tasche greifen - zwischen 500 und 1.000 Euro kann eine solche Untersuchung kosten. Experten sind sich inzwischen aber einig: Sollte tatsächlich mal Abwasser über ein defektes Rohr ins Erdreich gelangen, ist der Schaden zu vernachlässigen, heißt es zum Beispiel von der Unteren Naturschutzbehörde. Auch der Eigentümerverband Haus und Grund sieht eine Pflicht skeptisch. "Der private Hauseigentümer hat ja ein hohes Interesse daran, seine Abwasserleitung in Ordnung zu halten. Wenn die Leitung undicht wird, kommt es zu Wurzeleinwuchs, also zu Verstopfung, und dann muss ich meine Abwasserleitung in Ordnung bringen. Es besteht also überhaupt keine Regelungsbedarf", sagt Alexander Blažek, Vorsitzender Haus und Grund.
Umweltministerium: Ausgesetzt nicht aufgehoben
Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) verweist darauf, dass die Abwasserdichtigkeitsprüfung noch nicht endgültig gekippt ist: "Schleswig-Holstein bezieht sein Trinkwasser aus dem Grundwasser. Anders als viele andere Bundesländer müssen wir das besonders schützen", so Goldschmidt. Man habe pragmatisch entschieden, jetzt auszusetzen. Er wolle die Pflicht aber nicht komplett vom Tisch gewischt verstanden haben. Wann die Regelung wieder in Kraft treten soll, ist ungewiss. Hausbesitzer können also erstmal selbst entscheiden, ob sie eine Dichtigkeitsprüfung machen lassen oder nicht.