Grundsteuerbescheid 2025: Wer zahlt in SH mehr, wer weniger?
Zum ersten Mal nach der Reform der Grundsteuer greift in den Bescheiden in diesem Jahr eine neue Berechnungsart. Für manche sinkt sie oder fällt ähnlich aus. Für einige steigt sie aber deutlich an.
Axel Trilk sitzt an seinem Esstisch in Kiel-Neumeimersdorf und blättert in einem dicken Ordner. Darin abgeheftet: sein Grundsteuerbescheid 2025 von der Stadt Kiel. Etwa 700 Euro muss er für sein Einfamilienhaus jetzt zahlen - gut 300 Euro mehr als bisher. Mit dieser Summe hatte der 55-Jährige nicht gerechnet. "Die Erhöhung kam dann jetzt doch plötzlich", erklärt er. Ein weiteres Problem für den Eigentümer: "Ich kann nicht gut nachvollziehen, woran es liegt, dass ich jetzt zu den Verlierern gehöre und andere eher profitieren."
Grundsteuer: Bescheide werden an Eigentümer verschickt
Mit ähnlichen Fragezeichen dürften auch viele andere Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien im Land in den vergangenen Tagen und Wochen ihren frisch zugestellten Grundsteuerbescheid für 2025 gelesen haben. In den Bescheiden greift nach der Reform zum ersten Mal die neue Berechnungsart. Wer dabei "gewonnen" oder - wie Axel Trilk - "verloren" hat, hängt nach Angaben von Experten von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
Für viele ältere Häuser steigt die Grundsteuer stärker
Besonders häufig sind es nach Angaben von Rainer Kersten, Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes in Schleswig-Holstein, Eigentümer von älteren Häusern, die nach der Reform mehr zahlen müssen. Und zwar vor allem dann, wenn ihnen die Immobilie schon lange gehört und sie das Haus nie grundlegend verändert haben, beispielsweise durch einen An- oder Umbau für den ein Bauantrag erforderlich gewesen wäre. Denn: Für diese Immobilien galten bisher sehr alte, sehr niedrige Grundstückswerte.
Aber genau das war überhaupt erst der Grund für die Reform. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die geltende Berechnungsart für verfassungswidrig erklärt, "da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße", heißt es dazu auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Höhere Belastung durch hohe Bodenrichtwerte
Aber das Beispiel von Axel Trilk zeigt, dass auch Eigentümer von jüngeren Immobilien nach der Reform zum Teil deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als vorher. Sein Haus im Kieler Stadtteil Neumeimersdorf ist noch keine 20 Jahre alt - trotzdem muss er prozentual gesehen 80 Prozent mehr zahlen. Anders als seine Nachbarn, berichtet er. Ihre Erhöhung fällt seinen Angaben zu Folge prozentual gesehen geringer aus. Laut Steuerzahlerbund-Chef Kersten kann das am Bodenrichtwert liegen. Der Bodenrichtwert ist eine der wichtigen Größen bei der Berechnung der Grundsteuer und kann seinen Angaben zufolge von Grundstück zu Grundstück tatsächlich unterschiedlich sein.
Hebesatz der Kommunen spielt ebenfalls wichtige Rolle
Entscheidend, ob Eigentümerinnen und Eigentümer im Land mehr oder weniger zahlen müssen als vor der Reform, kann auch der Hebesatz sein. Den mussten einige Kommunen im Land erhöhen, um ein Defizit an anderer Stelle auszugleichen: Denn die Reform der Grundsteuer hatte auch zur Folge, dass die Kommunen über gewerblich genutzte Immobilien weniger Grundsteuer einnehmen als vorher. Positiv sei hier, so der Bund der Steuerzahler im Land, dass sich die meisten Städte und Gemeinden an die Hebesätze gehalten hätten, die das Finanzministerium empfohlen hatte. Sie sind so berechnet, dass die Kommunen kein Plus mit der Grundsteuer machen, sondern genauso viel einnehmen, wie vor der Reform.
Reform der Grundsteuer: Verband fordert Änderungen
Kritik kommt unter anderem vom Eigentümerverband Haus und Grund. Er bemängelt, dass sich Schleswig-Holstein zur Berechnung für das Bundesmodell entschieden hat. Nach Angaben der Experten führt dieses Modell dazu, dass vor allem Eigentümer von Wohnimmobilien belastet werden, während Eigentümer von gewerblichen Immobilien tendenziell weniger zahlen müssen. Die Eigentümervertreter verweisen auf Hamburg, wo die Grundsteuer anders berechnet wird - aus Sicht von Haus und Grund fairer.
Finanzministerin Schneider: SH hat sich bewusst für das Bundesmodell entschieden
Nach Angaben von Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) wäre das Hamburger Modell für Schleswig-Holstein keine Option gewesen. Man habe sich gemeinsam mit zehn anderen Bundesländern sehr bewusst für das Bundesmodell entschieden. Es sei ein werteorientiertes Modell, das auf Lage, Bodenrichtwerte und die Immobilie schaue. Zudem hätte Hamburg als Stadtstaat eine ganz andere Datengrundlage gehabt. "Deshalb wäre das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen", so die Ministerin.
Klagen gegen neue Grundsteuer laufen
Existenzbedrohend sind die 300 Euro mehr im Jahr für Axel Trilk aus Kiel zwar nicht, fair findet er die neue Berechnung trotzdem nicht. Aber, wie viele andere kann auch er hoffen, dass das letzte Wort zur Grundsteuer noch nicht gesprochen ist und sich noch mal was ändert: Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus und Grund haben auch gegen die reformierte Grundsteuer Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.