Ein Miniaturhaus und Geld liegen auf einer Hand. © Fotolia.com Foto: Robert Kneschke

Grundsteuer in SH: Eigentümer bekommen ihre Bescheide

Stand: 16.01.2025 14:18 Uhr

Zum ersten mal nach der Grundsteuerreform greift in den Bescheiden die neue Berechnungsart. Wer den fristgerechten Einspruch gegen den vorangegangenen Messbescheid verpasst hat, kann laut Experten gegen die Höhe nichts mehr machen.

von Hannah Böhme

Vielerorts in Schleswig-Holstein erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in diesen Tagen ihren Grundsteuerbescheid für 2025. Zum ersten Mal nach der Grundsteuerreform greift darin die neue Berechnungsart. In Elmshorn (Kreis Pinneberg) beispielsweise gehen seit Donnerstag die Bescheide an 16.000 Eigentümerinnen und Eigentümer raus. Elmshorns Bürgermeister Volker Hatje (parteilos) hält die neue Berechnungsart für ungerecht. Hatje kritisiert, dass das Land nicht ausreichend Vorgaben geschaffen habe, um das zu verhindern.

Bundesmodell mit Nachteilen für Eigentümer von Wohnimmobilien

Schleswig-Holstein wendet bei der Grundsteuer das Bundesmodell an. Experten gehen dabei davon aus, dass Eigentümer von gewerblichen Immobilien weniger, Eigentümer von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien mehr zahlen müssen. Die Stadt Elmshorn rechnet damit, dass die Gesamtbelastung für gewerbliche Nutzung im Zuge der Steuerreform um 30 bis 50 Prozent sinkt. Weil die Einnahmen der Stadt den Reform-Vorgaben nach gleich bleiben sollen, muss dieses Defizit von den Eigentümerinnen und Eigentümern wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien ausgeglichen werden. Im Vorjahr lagen die Einnahmen laut Stadt bei etwa 8,5 Millionen Euro.

Steuerzahlerbund erwartet wenig Veränderung

Um welche Summen es für die Elmshorner dabei konkret geht, ist laut Bürgermeister Hatje noch unklar. Der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes Rainer Kersten schätzt, dass die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer im Land ähnlich viel Grundsteuer zahlen müssen wie vor der Reform. Wesentlich teurer werde es nur in Einzelfällen, so seine Erwartung.

Viele Schleswig-Holsteiner haben Einspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingereicht

Wer in diesen Tagen seinen Grundsteuerbescheid im Briefkasten hat, muss laut Steuerzahlerbund auch zahlen. Das gilt auch für diejenigen, die fristgerecht gegen den vorangegangenen Messbescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt hatten, erklärt Kersten. "Grundsätzlich gelte im Steuerrecht, dass ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat", so der Experte. Sollte sich nach Prüfung dann herausstellen, dass es Fehler in der Grundsteuerberechnung gab, gibt es Geld zurück. Laut Finanzministerium hatten bis Ende des vergangenen Jahres mehr als 120.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Schleswig-Holstein einen solchen Einspruch eingereicht.

Rechtsmittel gegen Höhe nicht möglich

Eigentümer und Eigentümerinnen, die diesen Einspruch verpasst haben, können dem Grundsteuerbescheid zwar jetzt noch widersprechen, allerdings nur wegen formaler Fehler. Beispielsweise weil der Eigentümer auf dem Bescheid nicht der richtige ist. "Gegen die Höhe der Grundsteuer können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden", so der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 16.01.2025 | 08:00 Uhr

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