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Grundsteuer gestiegen? Warum sich das noch mal ändern könnte

Stand: 11.02.2025 10:46 Uhr

Die Grundsteuerreform sollte mehr Gerechtigkeit bringen. Experten von Steuerzahlerbund und Haus & Grund halten aber auch die neue Art der Berechnung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für problematisch und unterstützen deshalb zwei Klagen.

von Hannah Böhme

Zum ersten Mal nach der Grundsteuerreform greift in diesem Jahr das neue Berechnungsmodell der Grundsteuer. Für einige Eigentümer bedeutet das, dass sie deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als vorher. Dass sich daran noch mal was ändert: nicht unmöglich. Das hoffen zumindest Experten der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. und Haus & Grund Deutschland. Die Bundesverbände unterstützen aktuell zwei Klagen von Eigentümern, die im Moment beim Bundesfinanzhof in München auf dem Tisch liegen. Sie richten sich gegen das sogenannte Bundesmodell.

Bundesmodell greift auch in SH und MV

Für dieses Modell hatten sich auch die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Das Problem dabei - und damit Kern der Klagen - ist nach Angaben des Steuerzahlerbundes Deutschland e.V. der Grundstückswert und die Art und Weise, wie er berechnet wird. Er basiert zu einem wesentlichen Teil auf den Bodenrichtwerten und den Mietpreispauschalen.  

Kritik vor allem an Berechnung der Grundstückswerte

Beides wird nach Ansicht von Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. zu pauschal herangezogen, um den Grundstückswert für die Grundsteuer individuell zu ermitteln. "Das ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und führt aus unserer Sicht zu einer ungleichen Behandlung", erklärt Karbe-Geßler. "Deshalb unterstützen wir zusammen mit Haus & Grund Deutschland das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen", so die Steuerexpertin weiter. Die Hoffnung ist demnach, dass das Gericht dem Bund aufträgt, die Reform noch einmal zu überarbeiten und gerechter zu machen.

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Bundesfinanzhof entscheidet voraussichtlich im Herbst

Steuerzahlerbund und Haus & Grund sind optimistisch, dass die beiden Klagen ihren Weg zum Bundesverfassungsgericht finden. Wann das allerdings der Fall sein wird, hängt im Moment noch vom zuständigen Bundesfinanzhof (BFH) in München ab. Möglicherweise könnte er im Herbst über die Klagen entscheiden, teilte eine BFH-Sprecherin mit. Für Eigentümer in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und allen anderen Bundesländern, in denen die Grundsteuer nach Bundesmodell berechnet wird, bedeutet das: abwarten. Und erst mal zahlen.

Keine Beteiligung an Klagen möglich

An den Klagen beteiligen können sich Eigentümer und Eigentümerinnen nicht. "Es handelt sich um Beispielfälle und nicht um Sammelklagen, denen man sich anschließen kann", erklärt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das gilt auch für diejenigen, die bei ihrem Finanzamt fristgerecht Einspruch gegen ihren Grundsteuermessbescheid eingelegt hatten. Diese sind aktuell in der Regel auf "ruhend" gestellt, erklären die Experten. Die Finanzämter kümmern sich also erst darum, wenn es eine Entscheidung der Gerichte gibt.

Zahlen müssen zunächst auch alle, die den Grundsteuerbescheid ihrer Kommune bereits im Briefkasten hatten. Ein Einspruch hat im Steuerrecht nach Angaben des Steuerzahlerbundes Schleswig-Holstein keine aufschiebende Wirkung.

Grundsteuer: Es ist möglich, dass es Geld zurückgibt

Sollte das Bundesverfassungsgericht am Ende tatsächlich entscheiden, dass das Bundesmodell überarbeitet werden muss, könnten einige Eigentümer Geld zurückbekommen. Das wäre dann der Fall, wenn das Gericht entscheidet "dass die Grundsteuer von Beginn an verfassungswidrig ist und von Beginn an geändert werden muss", so Karbe-Geßler. Die andere Möglichkeit wäre ihren Angaben zu Folge, dass das Gericht urteilt, dass der Bund das Berechnungsmodell für die Zukunft ändern muss. Und zwar zum 1. Januar 2029 - dann sollen die Grundsteuerwerte das nächste Mal ermittelt werden.

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Schleswig-Holstein Magazin | 23.01.2025 | 19:30 Uhr

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