Flensburg: Sperrung der Rathausstraße rechtswidrig
Die Rathausstraße in Flensburg darf nicht für den für den Autoverkehr gesperrt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) entschieden. Streitpunkt ist die unübersichtliche Verkehrssituation am ZOB, mit der die Stadtverwaltung das Fahrverbot begründet. Es ist bereits die dritte Gerichtsentscheidung hierzu. Das Verwaltungsgericht hatte anfangs die Sperrung für rechtswidrig erklärt, zuletzt hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) das Urteil 2022 in einem Eilverfahren aber auf. Auch diesmal könnte das OVG in der nächsten Instanz die Sperrung wieder für rechtskonform erklären.