Stand: 09.07.2024 16:30 Uhr

Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt bleiben erlaubt

Mehrere Menschen gehen durch einen Altstadtgang in der Lübecker Altstadt. © NDR Foto: Mechthild Maesker
Auch in diesem Gang der Lübecker Altstadt wurde eine Wohnung als Ferienwohnung angeboten.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) hat im Mai das Verbot der Hansestadt Lübeck, Ferienwohnungen in der Altstadt zu vermieten, als rechtswidrig erklärt. Die Stadt verzichtete nun auf eine Berufung, da keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen. Damit dürfen die 25 betroffenen Vermieter, denen 2019 das Vermieten an Urlauber untersagt worden war, ihre Ferienwohnungen wieder anbieten. Für die Zukunft plant die Stadt jedoch, das Umwidmen von Wohnraum zu Ferienwohnungen in der Altstadt generell zu verbieten, um den Wohnraumschutz zu gewährleisten.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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Die Reporter berichten rund um Lübeck sowie aus den Kreisen Ostholstein und Herzogtum Lauenburg - jeden Werktag um 08.30 und 16.30 Uhr. 3 Min

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 09.07.2024 | 16:30 Uhr

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