Drohnenflüge über Brunsbüttel: SH will Zusammenarbeit aller Länder
Landesregierung und Staatsanwaltschaft haben neue Details zu den Drohnenflügen über dem Industriepark in Brunsbüttel bekannt gegeben. Um dagegen vorzugehen, will Schleswig-Holstein mit allen Bundesländern zusammenarbeiten.
Nach den ersten Drohnensichtungen über Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) Anfang August waren nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein aktiv geworden. Laut Innenstaatssekretärin Magdalena Finke (CDU) gab es nach weiteren Drohnenüberflügen - und ähnlichen Sichtungen auch in Niedersachsen - überregionale Hilfe: "Im Laufe des Einsatzes wurde sämtliche im Bundesgebiet für die Polizei verfügbare Technik eingesetzt und zudem durch andere Behörden des Bundes und der Länder unterstützt", so Finke.
Gemeint ist etwa das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum in Uedem in Nordrhein-Westfalen, das mit Radarauswertungen zur Seite stand. Die wiederholten Sichtungen von Drohnen sind aus Sicht von Magdalena Finke "in dieser intensiven Form bislang in Schleswig-Holstein erstmalig aufgetreten".
Die oppositionelle SPD hatte die Drohnenflüge über Brunsbüttel auf die Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses am Mittwoch gesetzt.
Zuletzt weniger Drohnen-Überflüge in Brunsbüttel
Diese Intensität - berichtete die Staatssekretärin dem Ausschuss - habe aber in den vergangenen zwei Wochen nachgelassen. Möglicherweise habe die Präsenz der Behörden also Wirkung gezeigt. Für Finke ist klar, dass das Thema länderübergreifend behandelt werden muss: "Vor dem Hintergrund der sich sehr schnell fortentwickelnden Technik und der veränderten Sicherheitslage der hybriden Bedrohung müssen unseres Erachtens nach die Länder eine gemeinsame länderübergreifende Einheit schaffen."
Die FDP hatte das Thema der Bedrohung durch Drohnen schon im Februar in einer kleinen Anfrage thematisiert. Der Abgeordnete Bernd Buchholz wollte vor diesem Hintergrund - und mit Blick auf die bundesweite Amtshilfe - wissen, ob das Land denn inzwischen besser für die Drohnenabwehr gerüstet sei? Damals verfügte die Landespolizei nämlich über keine Ausstattung zur Drohnenabwehr.
Ausschussvorsitzender: Landespolizei kann Schutz nicht leisten
Staatssekretärin Finke bejaht, dass inzwischen Ausstattung angeschafft worden sei und weitere folgen sollte. Der Ausschussvorsitzende Jan Kürschner (Grüne) sieht die Abwehr von Drohnen im Aufgabenbereich von Bundespolizei und Bundeswehr - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. "Den Schutz vor militärischen Drohnen kann aus meiner Sicht nicht die Landespolizei leisten", so Kürschner.
Schleswig-Holstein will Flugverbotszonen in Brunsbüttel ausweiten
Mit den Werksleitern des ChemCoast Parks hatten Finke und Umweltstaatssekretär Joschka Knuth (Grüne) am Dienstag über einen besseren Schutz der kritischen Infrastruktur gesprochen. Wenn die Betreiberinnen und Betreiber zustimmen, will das Land das Bundesverkehrsministerium bitten, die bestehenden Flugverbotszonen in Brunsbüttel auszuweiten. Zwar sei der Drohnenbetrieb dort eingeschränkt, sagte Staatssekretärin Finke, jedoch nicht gänzlich genehmigungspflichtig.
Kritische Infrastruktur gibt es in Brunsbüttel "eine Menge", wie der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook anmerkte - er sprach angesichts der Drohnenflüge von "beunruhigenden Nachrichten." Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Flensburg ist der Industriepark mit Unternehmen aus der Chemie und Mineralölwirtschaft ein "geeignetes Sabotageobjekt" - sie ermittelt wegen des "Verdachts der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken". Dabei geht es konkret um Vorbereitungen eines Sabotageaktes.
Staatsanwaltschaft Flensburg: Anfangsverdacht, aber hohe Hürden
Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Stephanie Gropp erklärte, sah ihre Behörde den Anfangsverdacht schon dadurch, dass es sich offenbar nicht um private Drohnen handelte, sondern möglicherweise um militärische Drohnen. Dazu kam, dass der Verfassungsschutzbericht 2023 vor russischer Spionage warnte.
Gropp machte aber auch deutlich, dass die "Hürden extrem hoch" seien, wenn es darum gehe, eine solche Straftat nachzuweisen: Es brauche den Auftraggeber von außen, eine Tat, die darauf angelegt ist, die öffentliche Ordnung zu stören - und einen Täter, der bewusst gegen die Verfassungsgrundsätze verstößt.
Zum Stand der Ermittlungen sagte die Oberstaatsanwältin nur so viel: "Die Ermittlungen dauern an. Wir stehen im ständigen, täglichen Austausch mit dem LKA." Mehr gab es im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung nicht zu hören.
Viele Verwechslungen am Himmel in vergangenen Wochen
Übrigens stellte längst nicht alles, was am Nachthimmel über Dithmarschen in den vergangenen Wochen gesichtet wurde, eine Gefahr dar: Bei einer Vielzahl von Fällen handelte es sich laut Staatssekretärin Finke um Verwechslungen: Oft seien es Flugzeuge, Hubschrauber, Satelliten, Beleuchtung oder Himmelskörper gewesen.
"Gerade zur Nachtzeit sind Verwechslungen aufgrund der fehlenden Tiefenwahrnehmung und insbesondere bei schlechten Sichtbedingungen sehr schnell möglich", so Finke.