Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen A20-Elbtunnel ab
Der Betreiber der Elbfähre zwischen Wischhafen in Niedersachsen und Glückstadt (Kreis Steinburg) ist mit einer Klage gegen den geplanten Bau des Elbtunnels bei Glückstadt vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. "Die Klage wurde abgewiesen", sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung in Leipzig. Der Betreiber FRS Elbfähre befürchtet, dass die Verbindung nach Fertigstellung des Tunnels im Verlauf der geplanten A20 nicht mehr wirtschaftlich wäre und eingestellt werden müsste. Ein Gutachten habe dies bestätigt, sagte ein Unternehmenssprecher. Mit der Klage sollten Schadensersatzansprüche gesichert werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar. Auch die Einwendungen der Umweltverbände Nabu und BUND seien abgewiesen worden, erklärte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums. Minister Claus Ruhe Madsen (CDU) und die Projekt-Verantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft Deges reagierten erfreut auf die Entscheidung, die allerdings nur den schleswig-holsteinischen Teil der geplanten Elbquerung betrifft.