Brokstedt-Prozess: Weitere Psychiater sagen aus
Im Mordprozess um den tödlichen Angriff in einem Regionalzug bei Brokstedt (Kreis Steinburg) ging es am Montag erneut um den mentalen Zustand des Angeklagten. In einem Monat schon könnte das Landgericht Itzehoe zu einem Urteil kommen.
Beide Zeugen des Verhandlungstages hatten beruflichen Kontakt mit dem Angeklagten Ibrahim A. Einer von ihnen ist Professor für Psychiatrie. Er hatte nach eigenen Angaben vier Mal mit dem Angeklagten gesprochen, als dieser in der JVA Neumünster in Untersuchungshaft saß. Vor Gericht berichtete der Gutachter, er habe mehrfach die Verlegung des Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt angeregt.
Zu Beginn sei Ibrahim A. noch zugänglich gewesen. Später - so der Gutachter - habe dieser in seiner Zelle randaliert und halluziniert. Der Angeklagte habe geglaubt, der palästinensische Geheimdienst stehe vor seiner Tür.
Psychiater: Angeklagter habe sich zum Suizid aufgefordert gefühlt
Der Gutachter sagte außerdem, Ibrahim A. habe davon berichtet, zum Suizid aufgefordert worden zu sein. Darüber hinaus sei er mit Psychopharmaka behandelt worden, so der Professor weiter. In späteren Gesprächen sei der Angeklagte abweisend und zum Teil aggressiv gewesen. Zuvor hatte im Prozess bereits ein Psychiater der JVA Hamburg ausgesagt, dass Ibrahim A. an einer Psychose leiden könnte. In der JVA Billwerder hatte Ibrahim A. bis wenige Tage vor der Tat eingesessen.
Weiterer Psychiater war gegen Verlegung auf Sicherungsstation
Dieser zweite Zeuge sagte außerdem, er sei damals gegen die Verlegung von Ibrahim A. auf die Sicherungsstation der JVA Lübeck gewesen. Davon habe das Gericht nicht gewusst, erwiderte der vorsitzende Richter. Der Verteidiger des Angeklagten behauptete, er habe die Staatsanwaltschaft auf die Empfehlung des Psychiaters zur Verlegung hingewiesen - vor Eröffnung der Hauptverhandlung.
Urteil möglicherweise am 15. Mai
Die Staatsanwaltschaft wirft Ibrahim A. vor, im Jahr 2023 mit einem Messer zwei Menschen in der Bahn bei Brokstedt getötet und vier weitere schwer verletzt zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten sagt, sein Mandant sei nicht voll schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft ist vom Gegenteil überzeugt. Bis zum 15. Mai sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Dann könnte nach rund zehn Monaten Verhandlungsdauer ein Urteil gesprochen werden.