Bezahlkarte für Geflüchtete: Einführung in SH verzögert sich

Stand: 28.02.2025 15:43 Uhr

Die Landesregierung hatte beschlossen, die Bezahlkarte für Geflüchtete im ersten Quartal 2025 flächendeckend einzuführen. Doch durch rechtliche und technische Probleme ist der Zeitplan nicht einzuhalten.

von Bastian Pöhls

Sie sollte den Verwaltungsaufwand in den Ausländerbehörden verringern und verhindern, dass Asylbewerberinnen und -bewerber staatliche Leistungen ins Ausland transferieren: Die Bezahlkarte. Doch zur Zeit sorgt die umstrittene Guthabenkarte nicht für weniger, sondern für mehr Arbeit bei den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein. Bislang nutzen nur Geflüchtete, die in Landesunterkünften leben, die Bezahlkarte. In den Behörden der Kreise und kreisfreien Städte bekommen die Berechtigten ihr Geld weiterhin in bar oder per Überweisung auf ihr Konto.

Landkreistag: Warten auf Vorgaben des Sozialministeriums

Das von Aminata Touré (Grüne) geführte Sozialministerium hat die Fachaufsicht über die Einführung der Bezahlkarte. Die zuständige Abteilung gibt die rechtlichen und technischen Details an die Kreise und kreisfreien Städte vor. Johannes Reimann ist Justiziar beim Schleswig-Holsteinischen Landkreistag. Er hält es für sinnvoll, dass in einigen Pilotkommunen die Bezahlkarte startet, bevor sie flächendeckend zum Einsatz kommt. Reimann: "Voraussetzung ist allerdings auch für eine Pilotierung, dass die rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung der Bezahlkarte durch das Sozialministerium feststehen und die technischen Voraussetzungen grundsätzlich gegeben sind. An beidem fehlt es bisher."

Mehr Detailfragen als gedacht

Reimann betont, dass die Gespräche mit den Fachleuten des Ministeriums durchaus konstruktiv verlaufen. Die Menge der offenen Fragen sei allerdings sehr hoch, so dass mehr Zeit gebraucht werde als zunächst angenommen. So müsse zum Beispiel geklärt werden, in welchen Ausnahmefällen die Bezahlkarte nicht ausgegeben werden könne - zum Beispiel bei einer Behinderung des Empfängers. Daneben seien in den Behörden die Fachverfahren, also die IT-Anwendungen für die Bezahlkarte, nicht einsatzbereit. Es sei "noch nicht konkret absehbar, wann die Anbieter für die Fachverfahren der Leistungsbehörden in der Lage sind, IT-Schnittstellen zur Bezahlkarte vorzuhalten." Der Landkreistag habe dem Sozialministerium bereits mitgeteilt, "dass wir eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bis zum 30.04.2025 nicht mehr als realistisch ansehen."

Sozialministerium: Frist bis Ende des Jahres verlängert

Auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein räumt ein Sprecher des Sozialministeriums ein, dass der bisherige Zeitplan nicht zu halten ist: "Bisher war geplant, dass die Bezahlkarte auf kommunaler Ebene bis zum 30. April kommen soll, nun soll eine Umsetzung bis zum Jahresende möglich sein." Als Hauptgrund für die Verzögerung nennt das Ministerium technische Schwierigkeiten, die nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit auftreten würden. Hessen als federführendes Bundesland führe zur Zeit Gespräche mit dem IT-Dienstleister, um Abhilfe zu schaffen.

FDP: Ministerin verschleppt das Verfahren

Die FDP im Landtag hält die Verzögerung der Einführung für beabsichtigt. Sozialministerin Aminata Touré ziehe das Verfahren in die Länge, sagt der migrationspolitische Sprecher Bernd Buchholz: "Es ist ja auch kein Geheimnis, dass die Ministerin die Bezahlkarte nie gut fand und deshalb nie für die Beschleunigung des Einsatzes dieses Mittels gesorgt hat." Das Ministerium weist diesen Vorwurf zurück: "Das Land ist bestrebt, die Bezahlkarte so schnell wie möglich einzuführen." Die Bezahlkarte wurde 2023 von Bund und Ländern beschlossen. Sie soll die Ausgabe von Bargeld ersetzen und das Hauptzahlungsmittel für Asylbewerberinnnen und -bewerber werden. Mit der Karte können höchstens 50 Euro pro Monat in bar abgehoben werden. Buchholz: "Wir wollten vor allem Fluchtanreize durch die Bezahlkarte zurückdrängen, weil das Aushändigen von Bargeld und die Überweisungen in die Heimatländer offensichtlich Fluchtanreize sind."

Flüchtlingsrat: Bezahlkarte ist diskriminierend

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert die Bezahlkarte scharf. In einer Stellungnahme heißt es: "Das Leben in der Bundesrepublik ohne Bargeld ist nicht nur schwierig, sondern schränkt die Selbstbestimmung ein, demütigt die Betroffenen als abhängige Leistungsempfänger*innen und schafft reale Integrationshürden." Einkäufe auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei der Tafel seien oft nur in bar möglich. Gerade Kinder hätten einen hohen Bedarf an Bargeld: "Es müssen Einzahlungen in die Klassenkasse geleistet, Schulmaterialien gekauft und Klassenfahrten bezahlt werden."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 28.02.2025 | 17:00 Uhr

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