Ein 22 Jahre alter Mann (l) steht vor dem Jugendschöffengericht in Bad Segeberg © dpa Bildfunk Foto: Sönke Möhl

Bad Segeberg: Autofahrer nach Unfalltod einer 16-Jährigen vor Gericht

Stand: 28.07.2022 17:18 Uhr

Wegen eines tödlichen Unfalls muss sich ein 22-Jähriger seit Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht in Bad Segeberg verantworten. Angeklagt ist er unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Ein 16 Jahre altes Mädchen war bei dem Unfall im Oktober 2020 ums Leben gekommen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, im Oktober 2020 mit einem Auto auf der Bundesstraße 432 zwischen Leezen und Bad Segeberg (beide Kreis Segeberg) betrunken mit mehr als 100 Kilometern pro Stunde gefahren zu sein. Der Wagen sei von der Straße abgekommen, in die Luft geschleudert worden und mit dem Heck voran in die Seitenfenster eines entgegenkommenden Linienbusses gekracht. Die 16-Jährige saß in dem Bus und starb unmittelbar an ihren starken Kopfverletzungen.

Angeklagter lässt Erklärung verlesen

Am Donnerstag ließ der 22-jährige Angeklagte seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er sein tiefes Bedauern ausdrückte. Egal, wie der Prozess ausgehe, er werde sich immer vorwerfen, dass diese Autofahrt eine derartige Tragödie ausgelöst habe, so der Angeklagte in der Erklärung. Sein größter Wunsch sei es, den Unfall ungeschehen machen zu können. Der Mann kämpfte am Donnerstag vor Gericht immer wieder mit den Tränen.

Die Staatsanwältin warf ihm vor, er hätte erkennen müssen, dass er alkoholbedingt nicht mehr in der Lage gewesen sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. Er habe später die Unfallstelle verlassen, ohne sich um mögliche Opfer zu kümmern, obwohl ihm die Schwere des Unfalls bewusst gewesen sein musste.

Gericht will herausfinden, wie betrunken der Mann war

Der Prozess soll am 11. August weitergehen. Dann werden ein Gutachter und Zeugen gehört. Das Gericht will auch klären, wie viel Alkohol der Angeklagte getrunken hatte und voraussichtlich das Urteil sprechen.

Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht sei wahrscheinlich, weil der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt heranwachsend war, sagte Jugendrichter Tobias Kleimann. Ungewöhnlich sei, dass die Familie der Getöteten nicht als Nebenkläger auftrete und es auch kein Verfahren gebe, mit denen zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend gemacht werden können.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 28.07.2022 | 14:00 Uhr

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